Mit der Erholungsbeihilfe eröffnet sich dem Arbeitnehmer neben Urlaub und Kur ein dritter Weg, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Die Beihilfe zahlt der Arbeitgeber aus, sie ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt. (mehr …)
Mit der Erholungsbeihilfe eröffnet sich dem Arbeitnehmer neben Urlaub und Kur ein dritter Weg, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Die Beihilfe zahlt der Arbeitgeber aus, sie ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt. (mehr …)