Es ist faktisch so, dass staatliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit, zumindest für Versicherte ab dem Jahrgang 1961, nicht mehr existieren. Stattdessen wurde staatlicherseits die so genannte Erwerbsminderungsrente eingeführt, dies bedeutet jedoch im Ernstfall wesentlich weniger Rentenzahlung. Berufs-und Arbeitsunfähigkeit sind daher Dinge, die man dringend privat in die eigene Hand nehmen sollte.