Als Mütterrente wird in der gesetzlichen Rentenversicherung die Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder auf die gesetzliche Rente bezeichnet. Damit sollen die Aufwendungen, die Mütter (oder auch Väter) auf die Erziehung ihrer Kinder verwendet haben, belohnt werden. Für die Erziehungszeit bekommen sie je einen Entgeltpunkt pro Jahr, der in Ost und West unterschiedlich bewertet wird.