Sind mehrere Minijobs gleichzeitig erlaubt?

Verdienstgrenze und MinijobberDer Begriff Minijob ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der die Verdienstgrenze von 556 Euro im Monat nicht überschritten wird. Dieser Betrag wird regelmäßig der Einkommensentwicklung angepasst und neu festgelegt. Die Verdienstgrenze richtet sich nach der Höhe des Mindestlohns. Als geringfügige Beschäftigungen zählen auch Tätigkeiten, die pro Jahr nicht länger als 70 Tage ausgeübt werden, beispielsweise Vertretungs- oder Aushilfsjobs. (mehr …)

Welche Rechte haben Minijobber?

Minijob und geringfügige BeschäftigungImmer mehr Menschen in Deutschland arbeiten als Minijobber. Für das Jahr 2016 listet die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Statistik 7,8 Millionen Beschäftigte auf. Das entspricht einem Anstieg von beinahe 50 Prozent seit 2003, als die geringfügige Beschäftigung in seiner heutigen Form eingeführt wurde. Oft gelten die Betroffenen als Angestellte „zweiter Klasse“, die in vielen Punkten gegenüber Vollzeit-Arbeitnehmern benachteiligt sind. Ein weit verbreiteter Irrtum, denn in den meisten Bereichen genießen Minijobber dieselben Rechte wie ihre in Vollzeit arbeitenden Kollegen. (mehr …)