Welche Rechte haben Minijobber?

Minijob und geringfügige BeschäftigungImmer mehr Menschen in Deutschland arbeiten als Minijobber. Für das Jahr 2016 listet die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Statistik 7,8 Millionen Beschäftigte auf. Das entspricht einem Anstieg von beinahe 50 Prozent seit 2003, als die geringfügige Beschäftigung in seiner heutigen Form eingeführt wurde. Oft gelten die Betroffenen als Angestellte „zweiter Klasse“, die in vielen Punkten gegenüber Vollzeit-Arbeitnehmern benachteiligt sind. Ein weit verbreiteter Irrtum, denn in den meisten Bereichen genießen Minijobber dieselben Rechte wie ihre in Vollzeit arbeitenden Kollegen. (mehr …)