Minderung der Einkommenssteuer durch haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe DienstleistungenFast jeder, der eine Steuererklärung macht, verschenkt Jahr für Jahr bares Geld, weil er Möglichkeiten zum Steuersparen, die der Gesetzgeber bietet, nicht oder nur ungenügend nutzt. Eine solche Möglichkeit sind zum Beispiel sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Bis zu maximal 20 Prozent solcher Aufwendungen lassen sich bis zu einer Höhe von insgesamt 4.000 Euro pro Jahr von der Einkommenssteuer absetzen. (mehr …)

Hausratsversicherung – Viele deutsche Haushalte sind unterversichert

Hauratspolice abschließenWer über längere Zeit in einem Haushalt lebt, sollte unbedingt seine Hausratspolice überprüfen, rät der Bund der Versicherten (BdV). Die Versicherungssumme der Hausratsversicherung zahlreicher Bundesbürger reicht nicht aus, um auch Schäden an wertvollen Neuanschaffungen abzudecken. Doch was kann man tun um die Sicherheit des Haushalts nachträglich zu erhöhen? (mehr …)

Freie Wahl des Schornsteinfegers – Vorsicht vor unseriösen Verträgen

BezirksschornsteinfegerMit Beginn des Jahres 2013 kann jeder Hausbesitzer seinen Schornsteinfeger selbst auswählen. Nach den Jahren des Monopols der Bezirksschornsteinfeger sollte dies eigentlich eine Verbesserung, hin zu mehr Wettbewerb sein. Bis jetzt sieht es jedoch nicht so aus, als ob die freie Wahl des Schornsteinfegers für den Verbraucher von Vorteil ist. (mehr …)

Netzgebühren lassen Gaspreise steigen

GaspreisIn Deutschland herrscht mittlerweile eine Kultur der kontinuierlichen Preissteigerungen. Während die Inflationsrate auch im kommenden Jahr voraussichtlich bei zwei Prozent liegen wird und damit Güter des täglichen Lebens ein Stück weit teurer werden, müssen sich Verbraucher im kommenden Jahr auch auf saftige Preissteigerungen beim Gas einstellen. Dabei ist Gas an sich nicht teurer geworden, sondern die Netzgebühren. (mehr …)

Minijob im Privathaushalt

Der Gesetzgeber will mit dem Angebot von Steuerermäßigungen die Bürger dazu bewegen, im Privathaushalt möglichst keine Schwarzarbeiter mehr zu beschäftigen. Der Steuerzahler kann daher von mehreren verschiedenen Fördervarianten profitieren. Als Minijob gilt die geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt, im übrigen gibt es noch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt.
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