Insolvenzgeldumlage: Schutz für Arbeitnehmer

InsolvenzgeldArbeitnehmer, deren Betrieb insolvent ist und in den letzten drei Monaten ihrer Beschäftigung nur noch teilweise oder gar nicht mehr entlohnt wurden, erhalten als Ausgleich das sogenannte Insolvenzgeld. Es orientiert sich am letzten Nettolohn und ist damit üblicherweise deutlich höher als das Arbeitslosengeld I. Das Insolvenzgeld dient der Sicherung der Lebensgrundlagen der von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten und bietet damit eine wichtige finanzielle Überbrückung. Zugleich stellt es auch eine Entschädigung für die unfreiwillig ohne Entgelt geleistete Arbeit dar.

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Was passiert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Pleite des Versicherers?

BerufsunfähigkeitViele Menschen fragen sich, was bei einer Pleite eines Versichererungsunternehmens mit der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherung, die man bei diesem ursprünglich in Anspruch genommen hatte, geschieht. Grundsätzlich ist zu sagen, dass in Deutschland bei Insolvenzen von Versicherern keine großen Veränderungen und Verluste für den Versicherten entstehen. Denn bei Pleiten sind sämtliche Leistungen durch einen gesetzlich vorgeschriebenen Fonds geschützt. So genannte Auffanggesellschaften sorgen somit dafür, dass man nicht auf den bereits gezahlten Beiträgen ohne Gegenleistung sitzen bleibt.

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