Was ist ein Midijob?

Den sogenannten Midijob gibt es seit April 2003. Er wird auch als Gleitzonenfall bezeichnet. Zu tragen kommt er bei einem Bruttoverdienst von 400,01 EUR bis 800,00 EUR im Monat und ist daher sozialversicherungspflichtig. Weitere Kriterien sind, dass der Job regelmäßig ausgeführt werden muss. Außerdem muss ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen. (mehr …)