Wer hat Anspruch auf die Mütterrente?

Kindererziehung und RentenpunkteBis 2014 bekam das Elternteil, das maßgeblich an der Erziehung mitgewirkt hat, pro Kind drei Rentenpunkte gutgeschrieben. Das galt jedoch nur für nach 1992 geborene Kinder. Kam der Nachwuchs früher zur Welt waren es nur ein Rentenpunkt. Durch die sogenannte Mütterrente soll diese Ungleichbehandlung teilweise ausgeglichen werden. Für jedes Kind erhält die Mutter oder der Vater nun zweieinhalb Prozentpunkte. (mehr …)