Die so genannten „Verweisungsklauseln“ bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sind neben der Anerkennung der Berufsunfähigkeit eine weitere Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens.
Die so genannten „Verweisungsklauseln“ bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sind neben der Anerkennung der Berufsunfähigkeit eine weitere Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens.