Darf der Arbeitgeber den Bewerber auf Facebook, Twitter und Co. überprüfen?

Überprüfung Social MediaFast Jeder, der heute einen Zugang zum Internet hat, besitzt auch ein Profil bei dem einen oder anderen sozialen Netzwerk wie Facebook, Twitter oder Instagram. Neben allgemeinen Angaben sind dort oftmals eine Unmenge von Fakten, Fotos und Aussagen sehr privater Natur zu finden. Wenn Fremde darauf zugreifen und die Informationen zu sehen bekommen, ist das für den Profilbesitzer zumindest schon Mal unangenehm, manchmal auch peinlich. Ab und zu kann es sogar ernste Konsequenzen haben. (mehr …)