10 Irrtümer im Arbeitsrecht

Urlaub und Kündigung„Zwei Juristen, drei Meinungen“ – die alte Redewendung entspricht nicht selten der Realität. Dieser Umstand ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die deutsche Gesetzgebung oft von mehrdeutigen oder vagen Begriffen wie „fahrlässiges Verhalten“, „voraussichtlicher Intention“ oder „gesunder Menschenverstand“ geprägt ist. Darüber hinaus soll rein formal jeder Fall individuell betrachtet und in seinem Kontext eingeschätzt werden. Das gilt ebenfalls für das Arbeitsrecht und führt dazu, dass sich hier einige Annahmen als grundsätzlich falsch erweisen – selbst wenn sie von Laien oft als juristische Prinzipien vorgetragen und verbreitet werden. Zu zehn häufigsten Irrtümern in diesem Bereich zählen: (mehr …)

Mehr als 6 Wochen krank: Wie wird das Krankengeld berechnet?

Wenn ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen krank ist, dann macht ihm meist nicht nur die Erkrankung an sich zu schaffen. Er muss sich regelmäßig auch auf weniger Geld auf dem Konto einrichten. Nach sechs Wochen Krankheit endet die Lohnfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber. Der Kranke hat jetzt einen Anspruch auf Krankengeld, der sich gegen die gesetzliche Krankenversicherung richtet. (mehr …)

Minijob: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Wer einem Minijob nachgeht, der hat Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wie allen Arbeitnehmern muss auch Minijobbern im Falle einer Krankheit das Arbeitsentgelt über einen Zeitraum von maximal sechs Wochen gezahlt werden. Allerdings ist dies erst dann möglich, wenn das eigentliche Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung bestanden hat.
(mehr …)