Die Lohn- oder Gehaltspfändung geht mit einem vollstreckbaren Titel einher und wird von Gläubigern angewandt, die keine anderen pfändbaren Gelder oder Wirtschaftsgüter bei einem Schuldiger vorfinden konnten. Jede Verschuldung kann eine Lohnpfändung mit sich bringen und verpflichtet den Schuldner im Zuge einer Vermögensauskunft (“Eidesstattliche Versicherung”) zur Angabe seines Arbeitgebers, sowie konkreten und wahrheitsgemäßen Angaben zu seinem monatlichen Gehalt. Bei einer Zwangsvollstreckung gilt die Lohnpfändung als häufig genutztes Hilfsmittel zur Betreibung der Schuldbeträge, die der Schuldiger trotz mehrmaliger Aufforderung nicht aus freien Stücken beglichen hat. (mehr …)