Mindestlohn: Umgehung durch Arbeitgeber

vorgeschriebener StundenlohnDer Mindestlohn sollte für eine gerechtere Bezahlung für Arbeit sorgen und Dumping-Löhnen den Kampf ansagen. Doch kaum sind die neuen Vorschriften zum Jahreswechsel in Kraft getreten, gibt es auch schon Meldungen über Umgehungsversuche. Sie dürften sich in den nächsten Monaten noch häufen. (mehr …)

Minijob neben der Arbeit – Was ist bei Steuern und Sozialabgaben zu beachten?

Minijob und MinijobberAls Minijob oder geringfügige Beschäftigung werden laut Gesetz alle Tätigkeiten definiert, deren Einkommen unter dem Betrag von 450 Euro pro Monat liegt. Dabei spielt die Zahl der Arbeitsstunden und Arbeitstage keine Rolle. Insgesamt sind in Deutschland etwa 7,5 Millionen Minijobber erfasst. Davon sind mehr als 2,6 Millionen neben ihrem Hauptberuf in einem Minijob tätig. Für den Arbeitnehmer ist ein Minijob normalerweise steuer- und abgabenfrei. Trotzdem gilt es, einige Dinge zu beachten.

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Wie man den Ferienjob richtig abrechnet

Ferienjob und StudentenjobFür tausende Schüler und Studenten bietet ein Ferienjob nicht nur eine willkommene Abwechslung vom Alltag in Schule und Universität, sondern auch eine Gelegenheit, erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt zu machen und sein eigenes Geld zu verdienen. Damit können langersehnte Wünsche erfüllt werden, beispielsweise eine Urlaubsreise mit Freunden. Damit der Verdienst aus dem Ferienjob richtig abgerechnet wird, müssen Sie jedoch einige Punkte beachten.

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450-Euro-Job als Nebenverdienst: Was ist zu beachten?

Minijob und MinijobberIn Deutschland haben Minijobs Hochkonjunktur. Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit arbeiteten 2012 fast 7,5 Millionen Arbeitnehmer als Minijobber, die meisten davon Frauen. Immer mehr Minijobs werden als Nebentätigkeit zum eigentlichen Beruf ausgeübt, um das Arbeitseinkommen aufzustocken. (mehr …)

Minijob im Privathaushalt

Der Gesetzgeber will mit dem Angebot von Steuerermäßigungen die Bürger dazu bewegen, im Privathaushalt möglichst keine Schwarzarbeiter mehr zu beschäftigen. Der Steuerzahler kann daher von mehreren verschiedenen Fördervarianten profitieren. Als Minijob gilt die geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt, im übrigen gibt es noch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt.
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Minijob: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Wer einem Minijob nachgeht, der hat Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wie allen Arbeitnehmern muss auch Minijobbern im Falle einer Krankheit das Arbeitsentgelt über einen Zeitraum von maximal sechs Wochen gezahlt werden. Allerdings ist dies erst dann möglich, wenn das eigentliche Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung bestanden hat.
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