Steuererleichterungen 2016 – wirklich mehr Geld in der Tasche?

SteuerfreibetragSchon seit einiger Zeit hat die Bundesregierung mit großem Aufwand Steuererleichterungen für die Bürger angekündigt. Viele hofften, dadurch mehr Geld in den Taschen zu haben. Wie so oft im Leben haben sich diese Hoffnungen als Seifenblasen herausgestellt, die im rauen Wind der Realität geplatzt sind. (mehr …)

Mehr Brutto vom Netto in 2016: Grundfreibeträge steigen

NettogehaltWer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Deutschland tätig ist, kann sich im Jahr 2016 über ein höheres Nettogehalt freuen, – und zwar auch dann, wenn der Chef keine Gehaltserhöhung bewilligt hat. Grund dafür ist der höhere Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer, der ab Januar 2016 gilt. (mehr …)

Geldwerter Vorteil vom Arbeitgeber – Ein Weg zu mehr Netto

Sachbezüge als GehaltserhöhungEine Gehaltserhöhung, sei es aufgrund neu verhandelter Tarifabkommen oder guter persönlicher Leistung, ist für die Betroffenen meist Anlass zur Freude. Oft genug währt die Freude jedoch nur bis zum nächsten Zahltag. Dann müssen die Betroffenen feststellen, dass sie Netto kaum mehr verdienen, manchmal sogar weniger, obwohl das Bruttogehalt gestiegen ist. Das liegt daran, dass die Steuern gleichzeitig angestiegen sind. Ein Ausweg aus dieser Lage ist die Gewährung von geldwerten Vorteilen.

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Berechnung von Elterngeld ab 2013: Einbußen für viele Eltern möglich

Ab 2013 wird das sogenannte Elterngeld anhand anderer Grundlagen berechnet. Die Nachbesserung des Gesetzes zum Elterngeld hatte eigentlich zum Ziel, die Berechnung zu vereinfachen. Faktisch ergeben sich aus der Änderung jedoch finanzielle Nachteile für viele Mütter und Väter. Mit einer Eheschließung verbinden sich steuerliche Vorteile. So kann einer der Ehepartner eine günstigere Lohnsteuerklasse wählen, die finanzielle Vorteile bedeutet. Ein höheres Nettogehalt führte in der Vergangenheit ebenfalls zu höheren Ansprüchen beim Elterngeld. (mehr …)

Kinderbetreuungszuschuss

In vielen Fällen bietet es sich an, die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder steuerlich geltend zu machen. Erklärt sich der Arbeitgeber dazu bereit, Betreuungszuschüsse zu zahlen, so können Sie als Arbeitnehmer mehr davon profitieren, als beispielsweise von einer Gehaltserhöhung. Ihr bisheriger Bruttolohn bleibt zwar derselbe, doch der Betreuungszuschuss (mehr …)

Steuerfreie Nutzung von PCs

Überlässt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen PC oder andere Telekommunikationsgeräte unentgeltlich zur privaten Nutzung,
so liegt unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung Steuerfreiheit vor.
Dabei ist die Steuerfreiheit nicht auf die private Nutzung im Betrieb beschränkt, (mehr …)

Erstattung der Umzugskosten durch den Arbeitgeber

Jede Nettoerhöhung verursacht bekanntlich zusätzliche Kosten der Sozialversicherung in Höhe von ca. 40 % sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf
Arbeitgeberseite. Da bleibt für die Lohntüte nicht mehr viel übrig. Deshalb lohnt es sich, nach anderen Möglichkeiten Ausschau zu halten.
So kann Ihr Arbeitgeber Ihnen beispielsweise Ihre Umzugskosten steuerfrei (mehr …)

Mit Benzingutscheinen höhere Fahrtkosten ausgleichen

Mit dem Wegfall der Entfernungspauschale seit 2007 steigen für viele Arbeitnehmer die monatlichen Ausgaben.
Benzin ist teuer und wird es vorerst wohl auch bleiben.
Doch statt einer Lohnerhöhung lohnt es sich mehr,
sich von seinem Arbeitgeber so genannte Warengutscheine aushändigen zu lassen, um die höheren Kosten auszugleichen.
Erklärt sich Ihr Arbeitgeber (mehr …)