Die wenigsten Arbeitnehmer können nach dem Rentenbeginn ihren gewohnten Lebensstandard aus den normalen Rentenbezügen aufrechterhalten. Aus diesem Grund werben Politiker und Versicherungen schon seit Jahren mit Angeboten, die Rente im Alter aufzustocken. Ein wichtiger Bereich ist die betriebliche Altersvorsorge. Arbeitnehmer haben seit 2002 ein Recht darauf, dass ein Teil ihres Verdienstes in eine Versicherung eingezahlt wird. Seit 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent zu gewähren, falls dieser die Sozialabgaben spart. (mehr …)