Aus Pflegestufen wurden Pflegegrade – die Neuerungen aus 2017

Pflegereform und PflegegradeAngesichts einer immer höheren Lebenserwartung wurde 1995 die Pflegeversicherung als Pflicht neben der Krankenversicherung eingeführt. Am 13. November 2015 beschloss der Bundestag eine grundlegende Reform, die mit dem 1. Januar 2017 vollständig in Kraft trat. Die Grundlagen für die Bewertung der Pflegebedürftigkeit und die Zuteilung von Leistungen wurden mit dieser Änderung vollständig neu geregelt – statt drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade. (mehr …)