Seit dem 1. Januar 1995 ist die Pflegeversicherung die fünfte Säule der Sozialversicherung (neben Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Unfallversicherung), deren Beiträge sich nach dem jeweiligen Einkommen des Versicherten richten, wobei auch der Arbeitgeber einen Anteil zahlt. Seit dem 1. Juli 2023 müssen sich die Versicherten auf einen geänderten Beitragssatz einstellen. (mehr …)
