Wer muss in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Pflichtversicherung und BeitragsbemessungsgrenzeDie gesetzliche Rentenversicherung gehört in Deutschland zur Gruppe der Pflichtversicherungen. Sie wurde erstmals 1883 durch die Bismarcksche Sozialgesetzgebung in Deutschland eingeführt. Insgesamt gibt es in Deutschland außer der gesetzlichen Rentenversicherung noch 4 weitere Pflichtversicherungen: die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Sie bilden das System der Sozialversicherung, das weniger vermögende Schichten der Gesellschaft vor bestimmten Ereignissen und im Alter absichern soll. (mehr …)

Das Sozialrecht – Grundsicherung durch den Staat

Grundgesetz und SozialgesetzbuchDer deutsche Staat ist nicht nur marktwirtschaftlich orientiert. Menschen, die in Not geraten sind und sich nicht selbst helfen können, werden vom Staat unterstützt. Dies gilt im besonderen Maße für Familien und für behinderte Menschen, damit auch diesen Bevölkerungsgruppen eine gleichwertige Teilnahme an der Gesellschaft ermöglicht wird. (mehr …)