Die gesetzliche Rentenversicherung gehört in Deutschland zur Gruppe der Pflichtversicherungen. Sie wurde erstmals 1883 durch die Bismarcksche Sozialgesetzgebung in Deutschland eingeführt. Insgesamt gibt es in Deutschland außer der gesetzlichen Rentenversicherung noch 4 weitere Pflichtversicherungen: die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Sie bilden das System der Sozialversicherung, das weniger vermögende Schichten der Gesellschaft vor bestimmten Ereignissen und im Alter absichern soll. (mehr …)