Bringt die gemeinsame Veranlagung beim Ehegattensplitting einen finanziellen Vorteil?

Wechsel der SteuerklasseEhepaare, die steuerlich zusammen veranlagt sind, haben die Möglichkeit, sich zwischen den Steuerklassenkombinationen 4 / 4 und 3 / 5 zu entscheiden. Welche dieser beiden Kombinationen jeweils besser ist, hängt von der konkreten Situation und dabei insbesondere von der Höhe des Einkommens beider Partner ab. Die Steuerklassenkombination 3 / 5 wird auch Ehegattensplitting genannt. (mehr …)