Streik: Rechtliche Grundlagen

Der Streik als Maßnahme des Arbeitskampfes für bessere Arbeitsbedingungen und Entlohnungen ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht im Artikel 9, Absatz 3 festgehalten. Außerdem ist der Streik nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 12. September des Jahres 1984 (1-AZR-342/83) als ein rechtmäßiges Mittel der Gewerkschaften bestätigt worden. Sowohl die Regelung im Grundgesetz als auch rechtliche Grundlagen im Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichtes gelten als rechtliche Grundlagen sowohl für Warn- als auch für Vollstreiks.
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