Die Unterhaltsfrage beschäftigt nicht nur geschiedene oder getrennt lebende Väter und Mütter, sondern auch Ehepartner und Verwandte ‘in gerader Linie’. Darunter versteht man neben den Kindern auch Eltern, Großeltern und Enkel. Am häufigsten kommt allerdings der Kindesunterhalt zum Tragen, um den es hier auch geht. Der Kindesunterhalt fällt unabhängig vom Einkommen des betreuenden Elternteils an und muss vom nicht betreuenden Elternteil entrichtet werden. (mehr …)