Krankschreibung im Urlaub – Anspruch auf Nachholung

Der Urlaub gehört für die Mehrheit der Arbeitnehmer zu den schönsten Wochen des Jahres. Um so ärgerlicher, wenn man im Urlaub krank wird. Solche Krankheitstage werden nicht mit dem Urlaub verrechnet, sondern der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch darauf, den entgangenen Urlaub nachzuholen. (mehr …)

Erholungsbeihilfe

Optimieren Sie Ihren Nettolohn durch die Erholungsbeihilfe.

Ihnen stehen jährlich 156 € Erholungsbeihilfe zu, die Ihnen Ihr Arbeitgeber zuzüglich zum Lohn zahlen kann. Das heißt für Sie: mehr Netto vom Brutto bekommen. Auch Ihre Familie kann einen Reisezuschuss erhalten: 104 € für den Ehepartner und je 52 € für jedes Kind gelten als Maximalgrenze pro Jahr. Diese Beträge sind bis zu dieser Höhe komplett sozialabgabenfrei.

Sie müssen sich lediglich einen Erholungsbeihilfegutschein herunterladen, ihn von Ihrem Arbeitgeber bewilligen lassen und können dann mit dem Gutschein einen Erholungsurlaub genießen. (mehr …)