Urlaubsplaner – Das sind die Brückentage 2022

Urlaub und FeiertageIn Bezug auf die Brückentage war das Jahr 2021 für Arbeitnehmer extrem ungünstig. Fast alle Feiertage fielen auf ein Wochenende. Zum Glück sieht das 2022 besser aus. Mit 26 Urlaubstagen können Beschäftigte in Bayern bis zu 60 freie Tage bekommen, da es dort 15 gesetzliche Feiertage pro Jahr gibt. Konkret sieht es 2022 so aus: (mehr …)

Gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

Urlaubsanspruch und ZusatzurlaubLaut Gesetz stehen in Deutschland jedem Arbeitnehmer pro vollem Arbeitsjahr 20 Tage (5-Tage-Woche) bzw. 24 Tage (6-Tage-Woche) Mindesturlaub zu. Da viele Arbeitgeber aber darüber hinaus Zusatzurlaub gewähren, beträgt der durchschnittliche Urlaubsanspruch oftmals 30 Tage. Was aber, wenn das nicht ausreicht? (mehr …)

Brückentage 2021 – So verlängern Sie Ihren Urlaub

Feiertage und UrlaubAls Brückentage werden die Werktage bezeichnet, die entweder vor oder nach einem Feiertag liegen. Wer an einem Brückentag Urlaub nimmt, kann unter Ausnutzung des Feiertags und des Wochenendes länger zu Hause bleiben. Am beliebtesten sind der Donnerstag oder Dienstag als Brückentag. Mit nur einem Urlaubstag können Arbeitnehmer dann 4 freie Tage am Stück genießen. (mehr …)

Brückentage 2020 – So maximieren Sie Ihren Urlaub

Ferientage und UrlaubsanspruchBrückentage sind Arbeitstage vor oder nach gesetzlichen Feiertagen. Wer an Brückentagen Urlaub nimmt, hat länger im Stück frei und kann seine Urlaubstage maximal ausnutzen. Leider sieht es 2020 nicht so gut aus wie noch 2019, weil viele Feiertage auf ein Wochenende oder Montag bzw. Freitag fallen. Trotzdem ergeben sich gute Möglichkeiten zur Verlängerung des Urlaubs. Zur besseren Übersicht haben wir am Ende des Textes eine Tabelle eingefügt. (mehr …)

Erben haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung

Urlaubsrecht und ZusatzurlaubStirbt ein Arbeitnehmer und endet dadurch dessen Arbeitsverhältnis, dann können die Erben eine finanzielle Vergütung für dessen noch offenen Urlaubsanspruch verlangen. Mit dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 22. Januar 2019 geben die Richter ihre bisherige Rechtsprechung auf. (mehr …)