Sind mehrere Minijobs gleichzeitig erlaubt?

Verdienstgrenze und MinijobberDer Begriff Minijob ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der die Verdienstgrenze von 556 Euro im Monat nicht überschritten wird. Dieser Betrag wird regelmäßig der Einkommensentwicklung angepasst und neu festgelegt. Die Verdienstgrenze richtet sich nach der Höhe des Mindestlohns. Als geringfügige Beschäftigungen zählen auch Tätigkeiten, die pro Jahr nicht länger als 70 Tage ausgeübt werden, beispielsweise Vertretungs- oder Aushilfsjobs. (mehr …)