Es kommt im Berufsleben nicht selten vor, dass die Ansichten eines Vorgesetzten nicht mit den Ansichten eines Arbeitnehmers einhergehen. In vielen Fällen führen derartig unterschiedliche Ansichten sogar zu Streitigkeiten, infolge derer der Vorgesetzte arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den Arbeitnehmer ausspricht. Zumeist sind derartige Maßnahmen im Verhalten des Arbeitnehmers begründet, welches gegen die Unternehmensregularien oder sogar schlimmstenfalls gegen die Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertragsverhältnis heraus verstößt. (mehr …)