Das siebte Gebot der heiligen zehn Gebote: „Du sollst nicht stehlen!“ hat seit unglaublich langer Zeit seinen Weg in das deutsche Strafrecht gefunden, doch gibt es gerade am Arbeitsplatz noch immer Missverständnisse bezüglich der Definition des Wortes Diebstahl oder im Hinblick auf das Unrechtsbewusstsein. Fakt ist, dass Diebstahl am Arbeitsplatz in der Arbeitswelt ein durchaus heikles Thema darstellen kann, denn mangelndes Unrechtsbewusstsein ist noch lange kein Schutz des Arbeitnehmers vor Strafe oder Kündigung. Wer als Arbeitnehmer fremdes Eigentum mitnimmt, dem drohen fatale Folgen. Der Grund hierfür ist im Grunde genommen naheliegend, denn die Rechtsprechung bietet den Eigentumsrechten einen großen Schutz. (mehr …)