Die neue Brückenteilzeit

Teilzeit und ArbeitszeitmodellViele Arbeitnehmer reduzieren aus dem einen oder anderen Grund ihre Arbeitszeit. Der Arbeitgeber darf ihnen dieses nicht verweigern, da jeder Arbeitnehmer ein gesetzlich verankertes Recht auf Teilzeit hat. Wer früher nach einer bestimmten Zeit wieder in Vollzeit arbeiten wollte, stand oftmals vor einem Problem, da so mancher Arbeitgeber weiterhin auf eine Arbeit in Teilzeit bestanden hat. Man steckte in der sogenannten Teilzeitfalle. Die neue Brückenteilzeit soll das jetzt ändern. (mehr …)