Bei der jährlichen Steuererklärung kann der Steuerzahler Ausgaben, die er für seinen Beruf tätigen musste, von der Steuer absetzen. Kosten für die private Lebensführung gehören nicht dazu. Im Steuerrecht gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung, das heißt, jeder Steuerzahler soll dieselbe Steuerlast tragen. In der Praxis ist dies nur schwer umsetzbar, da manche Steuerpflichtige eine höhere Belastung haben als andere. Dem soll durch die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen Rechnung getragen werden. (mehr …)
