Was ist eine Änderungskündigung und wie funktioniert sie?

Kündigung und ÄnderungsvertragNichts bleibt im Leben so wie es ist. Das trifft auch auf Verträge zu, die auf unbefristete Zeit geschlossen wurden. Dazu gehören beispielsweise unbefristete Miet- und Arbeitsverträge. Manchmal ändern sich die Bedingungen und die existierenden Verträge können zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen nicht mehr fortgesetzt werden. Wenn jedoch prinzipiell ein Interesse der Vertragspartner vorhanden ist, den bestehenden Vertrag fortzusetzen, bildet eine Änderungskündigung eine Alternative zur Kündigung und somit eine Alternative zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. (mehr …)

Fristgerechte Kündigung

Kündigungsfrist und KündigungsgrundSowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können Arbeitsverhältnisse kündigen. Dies kann aus den unterschiedlichsten Gründen geschehen, wobei beide Seiten auf ein paar Details achten müssen. (mehr …)

Muss ich im Job wirklich jede Aufgabe übernehmen?

Tätigeitsfeld und ArbeitsbereicheWährend es bei neuen Mitarbeitern meist als normal angesehen wird, dass sie von einer Aufgabe zur anderen geschickt werden, löst es bei langjährigen Kollegen oft Entrüstung aus, wenn sie eine andere als ihre gewohnte Tätigkeit verrichten sollen. Manche weigern sich einfach oder drohen mit Beschwerde beim Personalchef, dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft. Hat so etwas Erfolg? Wie sieht die gesetzliche Lage aus? (mehr …)

Kann der Chef eine Fortbildung anordnen?

Qualifikation und WeiterbildungEs ist kein Geheimnis, dass sich die Technik immer schneller entwickelt. Das trifft längst nicht nur auf die Computersprache zu, sondern erfasst praktisch alle Bereiche der Arbeit. Weiterbildung hilft dabei, am Ball zu bleiben. Manche sehen das als Chance für ihre Karriere, andere sträuben sich mit Händen und Füßen dagegen. Wie ist das eigentlich, darf der Chef Fortbildungen anordnen? (mehr …)

Die neue Brückenteilzeit

Teilzeit und ArbeitszeitmodellViele Arbeitnehmer reduzieren aus dem einen oder anderen Grund ihre Arbeitszeit. Der Arbeitgeber darf ihnen dieses nicht verweigern, da jeder Arbeitnehmer ein gesetzlich verankertes Recht auf Teilzeit hat. Wer früher nach einer bestimmten Zeit wieder in Vollzeit arbeiten wollte, stand oftmals vor einem Problem, da so mancher Arbeitgeber weiterhin auf eine Arbeit in Teilzeit bestanden hat. Man steckte in der sogenannten Teilzeitfalle. Die neue Brückenteilzeit soll das jetzt ändern. (mehr …)