Mehr als 6 Wochen krank: Wie wird das Krankengeld berechnet?

Krankengeld und LohnfortzahlungWenn ein Arbeitnehmer mehr als sechs Wochen krank ist, dann macht ihm meist nicht nur die Erkrankung an sich zu schaffen. Er muss sich regelmäßig auch auf weniger Geld auf dem Konto einrichten. Nach sechs Wochen Krankheit endet die Lohnfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber. Der Kranke hat jetzt einen Anspruch auf Krankengeld, der sich gegen die gesetzliche Krankenversicherung richtet. (mehr …)

Prämien für gesunden Lebensstil – Krankenkassen sammeln Fitnessdaten

Praeventionsmassnahmen der KrankenkassenDas Motiv liegt auf der Hand: Je gesünder ihre Mitglieder sind, desto geringer sind die Ausgaben der Krankenkassen. Dass sie deshalb auch für einen gesunden Lebensstil und Präventionsmaßnahmen werben, ist nicht verwunderlich und an sich kein Anlass zur Kritik. Bei der Tatsache, dass Krankenkassen inzwischen auch Anreize in Form von Prämien nutzen, um eine gesunde Lebensweise zu fördern, gehen die Meinungen jedoch weit auseinander. (mehr …)

Höhere Krankenkassenbeiträge in 2016?

Beitragssatz GKVDie Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden stetig gekürzt. Aber nichtsdestotrotz ist gegenwärtig davon die Rede, dass die Versicherten spätestens ab 2016 mit erneuten Beitragssteigerungen rechnen müssen. Vom geplanten Ausgleich eines milliardenschweren Defizits ist diesbezüglich unter anderem die Rede. Was kommt da noch…? (mehr …)

Große Koalition plant Einführung der Pflegezeit

Pflege durch FamilienangehörigeIn Deutschland gibt es immer mehr ältere Menschen. Das hat tiefgreifende Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft zur Folge. So steigt beispielsweise durch diesen Alterungsprozess die Zahl der pflegebedürftigen Bürger rapide an. Schon 2013 wurde beinahe 2,5 Millionen Menschen eine Pflegestufe anerkannt.

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Gesetzesreform: Mehr Rechte und Leistungen für Kassenpatienten

Krankenversicherung und KassenpatientImmer wieder klagen Kassenpatienten über die Schlechterstellung gegenüber privat Versicherten. Bei Terminvereinbarungen, Wahlfreiheit und Leistungserstattung haben sie oft das Nachsehen. Verbesserungen soll das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz bringen. Hierzu liegt jetzt ein Gesetzentwurf vor.

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