Minijob: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Wer einem Minijob nachgeht, der hat Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wie allen Arbeitnehmern muss auch Minijobbern im Falle einer Krankheit das Arbeitsentgelt über einen Zeitraum von maximal sechs Wochen gezahlt werden. Allerdings ist dies erst dann möglich, wenn das eigentliche Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung bestanden hat.
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Gesunder Urlaub mit Zuschuss von der Krankenkasse

Eigentlich zu schön, um wahr zu sein: Der Reiseanbieter Transmedic macht es möglich, dass Sie einen erholsamen Urlaub verbringen und gleichzeitig Ihr Einkommen schonen. Denn über Transmedic können Sie einfach und komfortabel so genannte Präventionsreisen buchen, die von fast allen gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu (mehr …)