Minijob im Privathaushalt

Der Gesetzgeber will mit dem Angebot von Steuerermäßigungen die Bürger dazu bewegen, im Privathaushalt möglichst keine Schwarzarbeiter mehr zu beschäftigen. Der Steuerzahler kann daher von mehreren verschiedenen Fördervarianten profitieren. Als Minijob gilt die geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt, im übrigen gibt es noch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt.
(mehr …)

Wie viel ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar?

Steuern sparen durch VersicherungNoch immer sind viele Versicherungsnehmer nicht ausreichend darüber informiert, dass Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich steuerlich absetzbar sind. Es ist möglich, die Beiträge bei der jährlichen Steuererklärung unter dem Punkt Sonderausgaben einzutragen. Doch nicht nur während der Einzahlungsphase sondern auch im Falle einer Auszahlung gelten bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bestimmte steuerliche Regeln.

(mehr …)

Kinderbetreuungszuschuss

In vielen Fällen bietet es sich an, die Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder steuerlich geltend zu machen. Erklärt sich der Arbeitgeber dazu bereit, Betreuungszuschüsse zu zahlen, so können Sie als Arbeitnehmer mehr davon profitieren, als beispielsweise von einer Gehaltserhöhung. Ihr bisheriger Bruttolohn bleibt zwar derselbe, doch der Betreuungszuschuss (mehr …)

Erholungsbeihilfe

Optimieren Sie Ihren Nettolohn durch die Erholungsbeihilfe.

Ihnen stehen jährlich 156 € Erholungsbeihilfe zu, die Ihnen Ihr Arbeitgeber zuzüglich zum Lohn zahlen kann. Das heißt für Sie: mehr Netto vom Brutto bekommen. Auch Ihre Familie kann einen Reisezuschuss erhalten: 104 € für den Ehepartner und je 52 € für jedes Kind gelten als Maximalgrenze pro Jahr. Diese Beträge sind bis zu dieser Höhe komplett sozialabgabenfrei.

Sie müssen sich lediglich einen Erholungsbeihilfegutschein herunterladen, ihn von Ihrem Arbeitgeber bewilligen lassen und können dann mit dem Gutschein einen Erholungsurlaub genießen. (mehr …)

Steuerfreie Nutzung von PCs

Überlässt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen PC oder andere Telekommunikationsgeräte unentgeltlich zur privaten Nutzung,
so liegt unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung Steuerfreiheit vor.
Dabei ist die Steuerfreiheit nicht auf die private Nutzung im Betrieb beschränkt, (mehr …)

Erstattung der Umzugskosten durch den Arbeitgeber

Jede Nettoerhöhung verursacht bekanntlich zusätzliche Kosten der Sozialversicherung in Höhe von ca. 40 % sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf
Arbeitgeberseite. Da bleibt für die Lohntüte nicht mehr viel übrig. Deshalb lohnt es sich, nach anderen Möglichkeiten Ausschau zu halten.
So kann Ihr Arbeitgeber Ihnen beispielsweise Ihre Umzugskosten steuerfrei (mehr …)

Mit Benzingutscheinen höhere Fahrtkosten ausgleichen

Mit dem Wegfall der Entfernungspauschale seit 2007 steigen für viele Arbeitnehmer die monatlichen Ausgaben.
Benzin ist teuer und wird es vorerst wohl auch bleiben.
Doch statt einer Lohnerhöhung lohnt es sich mehr,
sich von seinem Arbeitgeber so genannte Warengutscheine aushändigen zu lassen, um die höheren Kosten auszugleichen.
Erklärt sich Ihr Arbeitgeber (mehr …)

Ihre Vorteile

Wir haben Ihnen hier Ihre Vorteile durch Erholungsbeihilfe stichwortartig zusammengestellt.

  • Mehr Netto vom Brutto: Die Erholungsbeihilfe wird Ihnen zuzüglich zum Lohn gezahlt, ohne dass Sie Sozialabgaben darauf abgeben müssen
  • Erholung mit der ganzen Familie: Lassen Sie sich auch die Erholung Ihrer Familie bezahlen! Ihr Ehepartner und Ihre Kinder können ebenfalls Erholungsbeihilfe erhalten. Nutzen Sie das!
  • Überzeugend: Auch Ihr Arbeitgeber wird die Vorteile der Erholungsbeihilfe einleuchtend (mehr …)