Anpassung der Beitragsmessungsgrenze 2014 – Höhere Abzüge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

- 18.09.2013 von Sonja Hess -

Sozialversicherung und SozialversicherungsbeiträgeDie Beitragsbemessungsgrenze ist ein Berechnungsfaktor im System der deutschen Sozialversicherung. Er bezeichnet die jeweilige Einkommensgrenze, bis zu der der Höchstsatz von Beiträgen vom Lohn oder Gehalt des Arbeitgebers abgezogen werden. Übersteigt das Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, wird unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens nur der maximale Beitragssatz abgezogen. Dadurch sinkt bei steigenden Einkommen der prozentuale Anteil der Abgaben an die Sozialversicherung. Beitragsbemessungsgrenzen gelten für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung lag 2013 bei einem Bruttoverdienst von 5.800 Euro pro Monat (69.600 Euro pro Jahr) in den alten Bundesländern und bei 4.900 Euro pro Monat oder jährlich 58.800 Euro in den neuen Bundesländern. Im kommenden Jahr steigt diese Höchstgrenze auf 5.950 Euro monatlich oder 71.400 Euro jährlich in den alten Bundesländern und auf 5.000 Euro im Monat oder 60.000 Euro jährlich in den neuen Bundesländern.

In der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung dagegen steigt die Beitragsbemessungsgrenze von den jetzt gültigen Werten von 3.937,50 Euro im Monat oder 47.250 Euro im Jahr auf 4.050 Euro monatlich oder 48.600 Euro jährlich im kommenden Jahr. Für Arbeitnehmer, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, gelten keine Beitragsbemessungsgrenzen, sondern das sogenannte Jahresarbeitsentgelt. Dessen Höchstgrenze steigt von 52.200 Euro im Jahr 2013 auf 53.350 Euro im kommenden Jahr. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für alle Angestellte und Arbeitnehmer, die nach dem 31. Dezember 2002 in die private Krankenversicherung aufgenommen wurden. Für Mitglieder, die vor dem 31.12 2002 der PKV beitraten, gilt eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze, die der Beitragsbemessungsgrenze folgt.

Was bedeutet die Erhöhung für die Arbeitnehmer?

Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bedeutet vor allem , dass besser verdienende Arbeitnehmer und Angestellte stärker zur Kasse gebeten werden. So müssen Arbeitnehmer, die über 3.937,50 Euro Brutto im Monat verdienen, mit höheren Beiträgen zur Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung rechnen. Im Moment liegen die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung bei insgesamt 15,5 Prozent, von denen 8,2 Prozent auf den Arbeitnehmeranteil entfallen. Für die soziale Pflegeversicherung beträgt der Beitrag 3 Prozent.

Was bedeutet die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitgeber?

Die Arbeitgeber müssen ebenfalls mit erhöhten Beiträgen für ihre Sozialabgaben rechnen, da sie in der Mehrzahl der Fälle prozentual ungefähr die Hälfte der Kosten als sogenannter Arbeitgeberanteil übernehmen müssen. Deshalb sind sie ebenso wie die Arbeitnehmer betroffen. Die Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze betrifft dagegen Mitglieder der PKV, beispielsweise Beamte, Freiberufler und Selbständige.

Warum wurde die Beitragsbemessungsgrenze angehoben?

Während im Jahr 2012 in den Sozialversicherungskassen noch ein Überschuss in Höhe von einigen Milliarden Euro zu finden war, ergab sich bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2013 ein Defizit, das bei der Rentenkasse 1,4 Milliarden Euro und bei der GKV 0,9 Milliarden Euro beträgt. Mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze soll dieses Defizit beseitigt werden. / Fotoquelle: fotolia.de / © seen0001

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können