Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

- 21.03.2024 von Daniela Lütke -

GKV und JahresarbeitsentgeltgrenzeIn Deutschland haben ungefähr 10 Prozent der Einwohner eine private Krankenversicherung. Die Gesellschaften werben intensiv um neue Mitglieder, indem sie die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung anpreisen. Dazu gehören niedrige Beiträge für junge, gesunde Mitglieder, kurze Wartezeiten für Termine bei Fachärzten oder bei stationärer Behandlung, Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern und die Behandlung durch den Chefarzt. Trotzdem wollen viele privat Versicherte wieder zurück in die GKV.

Warum wollen viele Privatpatienten wieder zurück in die GKV?

Der Grund dafür ist einfach. Private Krankenversicherungen arbeiten gewinnorientiert. Deshalb können sie junge, gesunde Mitglieder mit niedrigen Beiträgen locken. Die bleiben aber auf Dauer nicht so niedrig, sondern steigen Jahr für Jahr an. Wer als Rentner privat versichert ist, zahlt im Durchschnitt den dreifachen Beitrag wie in jungen Jahren. Da bei vielen das Einkommen nach dem Eintritt ins Rentenalter stark absinkt, können sie sich dann die hohen Beiträge zur PKV nicht mehr leisten.

Wie können Angestellte zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Für Angestellte gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese wird jedes Jahr neu festgesetzt und liegt 2024 bei 69.300 Euro. Das bedeutet in der Praxis, alle Angestellten, deren Jahresverdienst unterhalb dieser Grenze liegt, müssen sich gesetzlich krankenversichern. Ein Wechsel zurück ist daher dann möglich, wenn der Verdienst unterhalb dieser Grenze fällt. Betroffene Angestellte müssen in diesem Fall mit ihrem Chef sprechen, um mit verschiedenen Maßnahmen ihr Einkommen zu reduzieren. Dazu gibt es mehrere Optionen:

  • Teilzeit arbeiten
  • Arbeitszeitkonto einrichten
  • Überstunden nicht auszahlen lassen, sondern mit Freizeit abgelten
  • Elternzeit oder Pflegezeit nehmen
  • Brückenteilzeit
  • Einzahlen in eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung

Viele Firmen bieten spezielle Möglichkeiten an. Welche Option am besten ist, hängt von der Situation im Unternehmen ab.

Die Reduzierung des Einkommens muss nicht dauerhaft sein. Sie sollte jedoch mindestens für 3 Monate andauern. Wenn der Verdienst erst einmal unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze gesunken ist, spielt es keine Rolle, wenn er hinterher wieder ansteigt. Betroffene Angestellte können sich dann freiwillig in der GKV versichern.

Welche Möglichkeiten haben Selbstständige und Freiberufler?

Diese Personengruppe kann im Grunde genommen nur dann in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, wenn sie ihre Selbstständigkeit ganz oder teilweise aufgeben. Kehrt ein Selbständiger in ein Beschäftigungsverhältnis zurück, wird er in dessen Rahmen bei der GKV pflichtversichert, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

Einkommen aus abhängiger Beschäftigung unter 69.300 Euro im Jahr und über 538 Euro im Monat, Wochenarbeitszeit im Beschäftigungsverhältnis mindestens 20 Stunden.
Selbstständige Tätigkeit kann als Nebenerwerb weitergeführt werden, der Verdienst muss aber geringer als das Einkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis sein.
Die selbstständige Tätigkeit ganz aufgeben und sich über die Familienversicherung des Ehepartners versichern lassen. Dafür darf das eigene Einkommen aber 608 Euro im Monat nicht überschreiten.
Arbeitslos melden. Wenn Selbstständige sich arbeitslos melden und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, werden sie wieder in der GKV versichert. Ein Monat Bezug von ALG I reicht aus. Selbst wenn sie später wieder mehr verdienen, können sie freiwillig in der GKV bleiben.

Was hat es mit der Altersgrenze auf sich?

Abhängig Beschäftigte jenseits des 55. Lebensjahres haben nur eingeschränkte Möglichkeiten, von der PKV zurück in die GKV zu wechseln. Dadurch soll verhindert werden, dass Menschen in ihren jungen Jahren von den günstigen Beiträgen der PKV profitieren und im Alter, wenn es dort zu teuer wird, einfach in die GKV wechseln. Eine Ausnahme gilt für Schwerbehinderte. Ab einer nachgewiesenen Schwerbehinderung von mindestens 50 % können sich betroffene Personen freiwillig in der GKV versichern.

Wer älter als 55 Jahre ist, hat praktisch nur zwei Möglichkeiten, trotzdem wieder in eine GKV zu wechseln. Die erste besteht darin, sich über die Familienversicherung des Ehepartners mitzuversichern lassen. Dabei darf das eigene Einkommen jedoch 608 Euro im Monat nicht übersteigen, inklusive Werbekostenpauschale. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung in einem anderen europäischen Land abzuschließen. Das ist zum Beispiel in den Niederlanden, der Schweiz und auch in Schweden möglich. Diese Option greift aber nur, wenn die betreffende Person in das Land umzieht, vorher die private Krankenversicherung kündigt und dort mindestens 1 Jahr wohnt. In den ersten 3 Monaten nach der Rückkehr nach Deutschland besteht die Möglichkeit, freiwillig Mitglied der GKV zu werden.

Wer über einen Wechsel in eine private Krankenkasse nachdenkt, sollte sich das vorher gut überlegen, da eine Rückkehr nicht oder nur schwer möglich ist. Selbst wenn die Beiträge zur PKV in jungen Jahren niedrig sind, steigen sie im Laufe der Zeit immer weiter an. Dazu kommt, dass der Leistungsunterschied zwischen der PKV und der GKV gar nicht mehr so groß ist, wie viele glauben. / Fotoquelle: © YAKOBCHUK VIACHESLAV – Shutterstock.com

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.