HIS – Die schwarze Liste der Versicherungen

- 23.01.2019 von Gaby Mertens -

Immer wieder hört man davon, dass Versicherungsnehmer von ihrer Gesellschaft den Vertrag gekündigt bekommen. Nicht immer steckt ein Betrugsverdacht dahinter, manchmal hat ein Versicherungsnehmer auch einfach Pech und muss kurz hintereinander mehrere schwere Schadensfälle melden. Viele haben es danach schwer, eine neue Versicherung mit bezahlbaren Prämien zu bekommen. Das liegt an der zentralen Datenbank der Versicherungen, die HIS genannt wird.

Was ist HIS und welche Daten werden dort gespeichert?

Die Abkürzung bedeutet Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft. Im Volksmund wird das HIS auch als Schufa der Versicherungen bezeichnet, obwohl es viel weniger bekannt ist. Im HIS sollen Daten von mehr als 5 Millionen Versicherungsnehmern gespeichert sein. Das Auskunftssystem soll Versicherungen vor Betrügern schützen, aber auch vor Risikokunden warnen, bei denen es wiederholt zu schweren Schadensfällen gekommen ist. Am HIS sind alle Versicherungen, außer der privaten Krankenversicherung, beteiligt. Im HIS werden verschiedenste Daten der Versicherungsnehmer gespeichert, darunter zum Beispiel Vorerkrankungen, chronische Krankheiten, Berufe mit besonders hohem Risiko, auffällig hohe oder zahlreiche Schadensmeldungen und anderes. Insgesamt gibt es 7 Sparten:

  • Kfz
  • Unfall
  • Rechtsschutz
  • Sach
  • Leben
  • Transport
  • Haftpflicht

Wer kann auf der schwarzen Liste HIS landen?

So etwas kann praktisch jedem passieren. Man muss keineswegs versuchen, seine Versicherung zu betrügen, um einen Eintrag im HIS zu bekommen. Manchmal hat der Versicherungsnehmer noch nicht einmal Schuld. Wer beispielsweise in einem hochwassergefährdeten Gebiet wohnt, wird kaum eine Versicherung dagegen bekommen, weil seine Adresse im HIS gespeichert ist. Ähnliches kann auch passieren, wenn ein Kunde einen streitsüchtigen Nachbarn hat, der ihn wegen jeder Kleinigkeit verklagt, sodass er dauernd seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen muss.

Die Kfz-Versicherung kann einen Eintrag im HIS veranlassen, wenn ein Schaden am Fahrzeug nur aufgrund eines Gutachtens reguliert, die Reparatur aber selbst vorgenommen wird. Ein Totalschaden oder Diebstahl lösen automatisch einen Eintrag im HIS aus. Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Vorerkrankungen (auch unwissentlich) verschweigt, kann sich auch sehr schnell einen Eintrag in der zentralen Datenbank der Versicherungen einhandeln.

Was kann passieren, wenn ein Versicherungsnehmer Einträge im HIS hat?

So etwas kann für den Kunden unangenehme Folgen nach sich ziehen. So ist es zum Beispiel durchaus möglich, dass die Versicherung plötzlich die Prämien erhöht. Wer daraufhin nach einer neuen, günstigen Versicherung sucht, stößt überall auf Ablehnung und kann keine Versicherung finden. Im Extremfall kann die Versicherung sogar einseitig den Vertrag kündigen. Der Versicherungsnehmer steht dann ohne Schutz da. Es dürfte für ihn sehr schwer bis unmöglich sein, eine andere Versicherung zu finden, die bereit ist, ihn aufzunehmen.

Wenn es sich um eine Versicherung handelt, die ein existenzgefährdendes Risiko absichert, wie zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung oder eine Risikolebensversicherung, kann das unter Umständen den finanziellen Ruin des ehemaligen Versicherungsnehmers oder seiner Familie bedeuten.

Wie erfährt man, ob Einträge im HIS vorhanden sind?

Ähnlich wie bei der Schufa können Versicherungsnehmer auch beim HIS einmal pro Jahr eine kostenlose Selbstauskunft anfordern. Das geschieht in schriftlicher Form. Das Antragsformular gibt es auf der Webseite des Betreibers informa-his.de. Der Brief muss den vollständigen Namen, Adresse und Geburtsdatum des Antragstellers sowie eine Kopie vom Personalausweis (Vorder- und Rückseite) enthalten.

Sollte der Versicherungsnehmer innerhalb der letzten 5 Jahre umgezogen sein, erhöht die Angabe der vorherigen Adresse(n) die Genauigkeit der Selbstauskunft.

Wann werden Einträge im HIS gelöscht?

Einträge werden 4 Jahre lang gespeichert. Die Speicherfrist beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, das dem Schadensereignis folgt. Die Speicherung erfolgt also für längstens 4 Jahre und 364 Tage. Kommt es während dieser Zeit zu einem neuen Schaden, verlängert sich die Frist erneut. Wenn der Eintrag rechtmäßig erfolgte, kann der Versicherungsnehmer ihn nicht löschen lassen. Sollte er jedoch zu Unrecht erfolgt oder falsch sein, besteht die Möglichkeit, sich entweder bei der informa HIS GmbH oder der Versicherung zu beschweren, die den Eintrag veranlasst hat. Wenn ein Eintrag ins HIS erfolgte, muss die Versicherung ihren Kunden darüber informieren. Umgekehrt besteht keine Informationspflicht des Versicherungsnehmers über Einträge im HIS, da es jeder Versicherung vorbehalten bleibt, ob sie sich im HIS informiert oder nicht. / Fotoquelle: fotolia.de / © Worawut

Autor: Gaby Mertens

Auch Gaby war in der Versicherungsbranche tätig und hat schreibt schon seit 2011 für unser Magazin. Nach einer längeren Auszeit im Ausland ist sie nun wieder da, und wir freuen uns, dass sie uns wieder mit ihren Texten unterstützt und immer eine Tüte Gummibärchen für die Kollegen bereithält.