Stichtag zum Wechsel der Autoversicherung und neue Typklassen für 2017

- 10.11.2016 von Daniela Lütke -

Fotoquelle: fotolia.de / © Uli-BEin Wechsel der Kfz-Versicherung kann aus unterschiedlichen Gründen wie Leistungen, Prämien oder finanzielle Vorteile sinnvoll sein. Der Versicherungsverband hat zudem für 2017 neue Typ- und Regionalklassen errechnet. Wann lohnt sich also der Wechsel der Autoversicherung und ist er jederzeit möglich?

Eine Autoversicherung kann regulär nur einmal im Jahr gekündigt werden

Jedes Auto, das in Deutschland auf einer öffentlichen Straße fährt, muss über eine gültige Kfz-Versicherung verfügen. Ein Verstoß dagegen kann sogar mit Haftstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz durchgängig bestehen muss. Ein Wechsel der Versicherung ist nur unter bestimmten Umständen möglich.
Im Regelfall ist dies eine fristgemäße Kündigung, die mindestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags eingegangen sein muss. Bei den meisten Anbietern geht die Laufzeit über ein Kalenderjahr. Somit kann eine Kfz-Haftpflichtversicherung bis auf wenige Ausnahmen bis zum 30. November jeden Jahres mit Wirkung zum 1. Januar gekündigt werden. Um ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen vorliegen. Das gilt grundsätzlich bei einem Halterwechsel – unabhängig davon ob es sich um einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen handelt. Außerdem greift es bei einer Beitragserhöhung, die nicht auf eine Änderung der Schadensfreiheitsklasse zurückzuführen ist. Auch in einem Schadensfall darf die Versicherung gekündigt werden, falls der Betroffene mit der Abwicklung nicht zufrieden ist.

Abschluss und Kündigung einer Kfz-Pflichtversicherung

Für die Kündigung einer Versicherung reicht ein fristgemäß zugestellter, einfacher Brief mit persönlichen Daten, dem Kündigungstext und der Unterschrift des Versicherungsnehmers aus. Für den Abschluss einer neuen Versicherung müssen hingegen einige Papiere vorgelegt werden. Die Anbieter verlangen dafür in der Regel den Führerschein, den Fahrzeugbrief und -schein, bei Gebrauchtwagen die Unterlagen der Vorversicherung, den aktuellen Kilometerstand und selbstverständlich die Daten für die Bankverbindung, von der aus die Beiträge zukünftig eingezogen werden.

Je nach Versicherungsunternehmen können die entsprechenden Papiere entweder elektronisch per Formular oder E-Mail übermittelt oder müssen persönlich vorgelegt werden. Die Schadensfreiheitsklasse wird automatisch abgefragt und muss nicht extra angegeben werden.

Was ist eine Typklasse und was eine Regionalklasse?

Die Höhe der Versicherungsbeiträge setzt sich aus vielen unterschiedlichen Faktoren wie Zusatzleistungen, der persönlichen Schadensfreiheitsklasse und auch dem Modell des Fahrzeugs und dessen Aufenthaltsort zusammen. Als Grundlage für die Berechnung der Typklasse dienen die Anzahl der Unfälle eines Automodells innerhalb der letzten drei Jahre und die Höhe der verursachten Schäden.

In die Regionalklasse fließt hingegen nur die Schadensbilanz der Region ein, in der der Versicherungsnehmer seinen Hauptwohnsitz hat. Beide Klassen werden von dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) errechnet und an seine Mitglieder verteilt. Das Typklassenverzeichnis der GDV kann hier online abgefragt werden. 2017 ändert sich die Typklasse für mehr als 95% der Autos gar nicht oder nur geringfügig um eine Stufe. Die größten Änderungen ergeben sich bei hochklassigen Limousinen. So steigt etwa der Audi A5 2.0 TFSI gleich um vier Stufen auf 26 und der BMW 218i um drei Stufen auf 21. In der Mittelklasse verzeichnet der Kia Carens den höchsten Anstieg und klettert um vier Punkte auf Typklasse 18.

Ein Wechsel kann sich lohnen

Da die Regional- und die Typklasse für alle Versicherer gleich erstellt wird, ändert sich bei einem Wechsel nicht die Einstufung. Allerdings haben Kunden bei einer Beitragserhöhung aufgrund einer geänderten Klasse durchaus ein Sonderkündigungsrecht. Ein Wechsel wiederum kann aus vielen Gründen sinnvoll sein. Sowohl die Beiträge wie auch die Leistungen unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung und teilweise selbst bei unterschiedlichen Angeboten eines Hauses sehr stark.
Neben den klassischen Optionen wie Teil- und Vollkasko stehen weitere Merkmale wie etwa Wildschadenschutz oder Tierbiss und erhöhte Deckungssummen für das europäische Ausland zur Verfügung. Vor einem Wechsel sollte jedoch unbedingt berücksichtigt werden, dass eine Versicherung nicht gesetzlich verpflichtet ist, jeden Kunden zu akzeptieren. Es ist deshalb dringend zu empfehlen, eine Versicherung erst dann zu kündigen, wenn eine neue bereits abgeschlossen wurde. So können Lücken im Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. / Fotoquelle: fotolia.de / © Uli-B

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.