Zur Gruppe der Kfz-Versicherungen gehören mehrere Arten von Versicherungen. Die wichtigste unter ihnen ist die Kfz-Haftpflicht, die für jedes für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug abgeschlossen werden muss. Andere Kfz-Versicherungen sind die Kaskoversicherung, die Insassenunfallversicherung, Schutzbriefe und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Diese sind freiwillig. Zum Jahresende erhalten Millionen von Fahrzeughaltern Post von ihrer Versicherung, in denen ihnen die Beiträge für den neuen Vertrag mitgeteilt werden.
Warum gilt der 30. November als Stichtag für den Versicherungswechsel?
Der Grund liegt darin, dass bei den meisten Verträgen zur Kfz-Versicherung das Versicherungsjahr und das Kalenderjahr zusammenfallen. Der Vertrag läuft in der Regel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. In den Vertragskonditionen steht, dass Verträge mit einer einjährigen Laufzeit spätestens einen Monat vor dem Ende der Laufzeit gekündigt werden können. Das letztmögliche Datum ist der 30. November. Bis zu diesem Stichtag muss die Kündigung bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Wenn der Vertragsbeginn auf einen anderen Tag als den 1. Januar fällt oder die Laufzeit länger ist, gelten natürlich andere Stichtage.
Wann lohnt sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung?
Das kann sich immer dann lohnen, wenn sich entweder die Lebensumstände oder die Umstände im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug verändert haben. Typische Beispiele für veränderte Lebensumstände sind beispielsweise ein Umzug und die Annahme einer neuen Arbeitsstelle, die einen längeren oder kürzeren Arbeitsweg zufolge hat. Einfluss auf die Höhe der Beiträge hat auch der Eintritt ins Rentenalter und damit eine Reduzierung der jährlich gefahrenen Kilometer oder die Erhöhung oder Verringerung der Zahl der Personen, die als Fahrer des Fahrzeugs eingetragen sind.
Veränderte Umstände im Zusammenhang mit dem Fahrzeug sind beispielsweise das Alter des Fahrzeugs. Eine Vollkasko-Versicherung lohnt sich beispielsweise nur bei Neuwagen und jungen Gebrauchten. Der Wechsel kann sich auch lohnen, wenn das Fahrzeug ständig auf der Straße geparkt wurde, nun aber eine Garage zur Verfügung steht. War das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und der Schadenfreiheitsrabatt ändert sich dadurch, kann sich ein Wechsel ebenfalls lohnen.
Vor dem Wechsel die Angebote prüfen!
Versicherungsnehmer sollten zunächst ihren aktuellen Vertrag zur Hand nehmen und die Konditionen sowie die Laufzeit genau prüfen. Danach können sie sich auf die Suche nach einer neuen Versicherungsgesellschaft machen. Am einfachsten kann man sich auf Vergleichsportalen im Internet informieren. Darüber hinaus lohnt sich auch der Besuch der Homepage einer Versicherungsgesellschaft oder der persönliche Besuch einer örtlichen Agentur.
Was sollte man beim Wechsel der Kfz-Versicherung beachten?
Die wichtigste Regel überhaupt lautet, die Versicherung erst dann zu wechseln, wenn die neue Versicherung den Vertrag akzeptiert hat. Kündigt man den laufenden Vertrag überstürzt, könnte es passieren, dass man ohne Versicherungsschutz dasteht. Bereits bei einer normalen Verkehrskontrolle kann das schlimme Folgen haben, geschweige denn bei einem Unfall. Darüber hinaus sollte die Kündigung immer schriftlich erfolgen. Wer ganz sicher gehen möchte, schickt die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein. In den meisten Fällen genügt aber eine Empfangs- oder Eingangsbestätigung der Versicherungsgesellschaft.
Vor dem Wechsel sollte man sich natürlich mit den Konditionen des neuen Vertrags genau bekannt machen. Insbesondere auf Vergleichsportalen wird oftmals nur ein Überblick über die wichtigsten Punkte gegeben, entscheidende Details werden dagegen oft ausgelassen. Der Wechsel soll sich ja auch lohnen. Aus diesem Grund ist es auch ratsam, mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Bei manchen Anbietern gibt es unter bestimmten Bedingungen besonders günstige Konditionen. Neukunden erhalten mitunter einen Rabatt oder auch Versicherungsnehmer, die nur wenige Kilometer pro Jahr fahren.
Kann man auch vor oder nach dem Stichtag 30. November die Kfz-Versicherung wechseln?
Das sogenannte Sonderkündigungsrecht gibt dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadensfall möglich, bei einem Verkauf oder der Stilllegung des Fahrzeugs oder auch bei einer Beitragserhöhung während der aktuellen Laufzeit des Vertrags. Die Formalitäten bei einer Sonderkündigung sind dieselben wie bei einer regulären Kündigung. / Fotoquelle: © SvitlanaRo – Shutterstock.com

