Versicherung für Drohnen ist Pflicht

- 20.02.2019 von Deniz Wölk -

Quadrocopter und KennzeichnungspflichtDie Zahl der Drohnen wächst sowohl weltweit als auch in Deutschland rapide an. Allein in der Bundesrepublik schwirren im Moment mehr als 400.000 dieser unbemannten Fluggeräte umher. Bald sollen es mehr als 1 Million sein. Die meisten der Drohnen befinden sich in Privatbesitz. Das wird zunehmend zu einem Problem, denn viele Drohnen-Piloten wissen nicht, dass sie für ihr Fluggerät eine Versicherung brauchen und sich an gesetzliche Bestimmungen halten müssen.

Dürfen Drohnen überall fliegen?

Nein, es gibt viele Gebiete, die Drohnen nicht überfliegen dürfen. Ganz klar geregelt ist das Flugverbot um Flughäfen und Hubschrauberlandeplätze. Keine Drohne darf sich dem Zaun einer solchen Einrichtung mehr als 1,5 km nähern. Das schließt auch die Start- und Landeschneisen mit ein. Weniger bekannt ist dagegen, dass Drohnen auch keine Industrieanlagen, Regierungsgebäude, Militäreinrichtungen, Krankenhäuser, Autobahnen, Bundesstraßen und Bahnanlagen überfliegen dürfen.

In Wohngebieten dürfen Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 g oder solche, die Ton und Bild aufzeichnen können, nur fliegen, wenn alle Bewohner informiert wurden und einverstanden sind. Bestimmte Gebäude oder Einrichtungen wie zum Beispiel das Berliner Regierungsviertel oder die historische Wartburg in Eisenach dürfen nicht überflogen werden.

Wann wird ein Führerschein oder eine Flugerlaubnis für die Drohne benötigt?

Entscheidend ist das Gewicht der Drohne. Bis zu einem Gewicht von 250 g darf sie von jedermann gesteuert werden. Drohnen zwischen 250 g und 2 kg Gewicht unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Die Plakette muss wasser- und feuerfest sein, Name und Anschrift des Besitzers enthalten und fest am Fluggerät angebracht sein. Ab einem Gewicht von mehr als 2 kg bis maximal 5 kg wird zum Steuern der Drohne ein Drohnen-Führerschein benötigt. Dieser Führerschein kann frühestens ab einem Alter von 14 Jahren erworben werden. Es handelt sich um eine theoretische Prüfung, die auch Online bei verschiedenen Anbietern absolviert werden kann. Wer sie besteht und die Fragen richtig beantwortet, kann sich den Drohnen-Führerschein gleich selbst ausdrucken.

Für Drohnen, die schwerer als 5 kg sind, wird eine Sondererlaubnis der Landes-Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes benötigt. Das gilt auch für Nachtflüge. Drohnen dürfen nicht höher als 100 m fliegen. Einzige erlaubte Ausnahme: Modellflugplätze.

Für welche Drohnen besteht Versicherungspflicht?

Alle Drohnen, unabhängig von Gewicht oder Ausstattung, dürfen nur dann in die Luft gehen, wenn der Besitzer eine Versicherung abgeschlossen hat. Juristisch gesehen, gilt eine Drohne als Luftfahrzeug und alle Halter von Luftfahrzeugen müssen eine Versicherung gegen Schäden abschließen, die von diesem Luftfahrzeug verursacht werden können.

Welche Art von Versicherung wird benötigt?

Der Besitzer einer Drohne muss eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Dabei gibt es 2 Optionen. Er kann eine normale Haftpflichtversicherung wählen, die auch Drohnenschäden abdeckt oder entscheidet sich für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Bei einer allgemeinen Haftpflichtversicherung muss darauf geachtet werden, dass sie auch tatsächlich Versicherungsschutz gegen Schäden durch Drohnen beinhaltet. Das ist bei vielen älteren Policen nicht der Fall. Diese bieten nur Schutz gegen Schäden von Flugmodellen ohne Motor. Im Zweifelsfall ist es besser, bei der Versicherungsgesellschaft nachzufragen und die Police gegebenenfalls zu aktualisieren.

Wogegen ist der Besitzer einer Drohne versichert?

Gegen alle Schäden, die durch die Drohne entstehen. Es handelt sich hier um eine erweiterte Haftung. Das bedeutet, der Halter der Drohne muss auch für Schäden aufkommen, die er nicht selbst verschuldet hat. Ein klassisches Beispiel ist eine starke Windbö, durch die der Kurs der Drohne verändert oder sie sogar zum Absturz gebracht wird und dabei Schäden verursacht. Auch wenn die Drohne abgetrieben wird, außerhalb des Sicht- und Kontrollbereichs gelangt und Schäden verursacht, haftet der Halter. Dieses Prinzip gilt für alle Luftfahrzeuge und wird Gefährdungshaftung genannt.

Ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung darf also keine Drohne starten. Bei der Police sollte darauf geachtet werden, dass die Deckungssumme hoch genug ist. Drohnen können im schlimmsten Fall Schäden in Millionenhöhe verursachen. Man denke nur an eine mögliche Kollision mit einem Passagierflugzeug oder Hubschrauber. Als Minimum sollten auf alle Fälle mindestens eine 15 Millionen Euro Deckung gewählt werden, wenn möglich, sollte sie sogar höher ausfallen. / Fotoquelle: fotolia.de / © Thongsuk

Autor: Deniz Wölk

Unser Hahn im Korb (der endlich Unterstützung bekommen hat). Deniz kommt aus der Versicherungsbranche und arbeitet schon lange als freiberuflicher Autor. Sein Wissen zu den Themen Versicherungen und Altersvorsorge ist unschlagbar und keiner schafft es, dieses so einfach herüber zu bringen wie er.