Die Deutschen reisen viel und gern. Aufgrund der allgemeinen Kostenexplosion buchen jedoch immer mehr Menschen ihre Reise online, anstatt in einem Reisebüro. Dabei können sie verschiedene Angebote direkt miteinander vergleichen und zumindest die Servicegebühr des Reisebüros sparen. Bei der Bearbeitung des Antrags werden die Kunden meistens gefragt, ob sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen wollen oder nicht. Nicht wenige wissen jedoch gar nicht, was sich dahinter verbirgt.
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?
Das ist eine Reiseversicherung, die abgeschlossen wird, um die Kosten einer Stornierung zu übernehmen. Kann eine Reise aus einem bestimmten Grund nicht angetreten werden, berechnet der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft Stornokosten, die vom Erstattungsbetrag abgezogen werden. Erfolgt die Stornierung erst kurz vor dem geplanten Reiseantritt, können die Stornokosten 100 Prozent betragen, mit anderen Worten, der Kunde bekommt nichts erstattet. In versicherten Fällen übernimmt die Reiseversicherung die Kosten der Stornierung und kann den Reisenden somit vor erheblichen finanziellen Schäden bewahren.
Was sind versicherte Fälle?
Unter welchen Umständen die Stornogebühren erstattet werden, wird in den Versicherungsbedingungen aufgelistet. Um sich für eine Erstattung zu qualifizieren, muss der Schadensfall jedoch unerwartet auftreten und es muss unzumutbar sein, trotzdem die Reise anzutreten. Typische Schadensfälle sind zum Beispiel der Tod eines Familienmitglieds oder nahen Angehörigen, ein Unfall oder eine plötzlich auftretende schwere Erkrankung, der unerwartete Verlust des Arbeitsplatzes, ein Feuer- oder Wasserschaden in der Wohnung oder ein Einbruch. Wenn jedoch ein chronisch kranke Person die Reise wegen eines akuten Anfalls nicht antreten kann oder der Urlaub nicht rechtzeitig beantragt wurde und der Chef den Urlaub nicht bewilligt, ist das kein Versicherungsfall.
Die Reiserücktrittsversicherung immer mit einer Reiseabbruchversicherung kombinieren
Zu dieser Vorgehensweise raten Versicherungsexperten. Die gleichen Gründe, die dazu führen, dass eine Reise nicht angetreten werden kann, führen unter Umständen auch dazu, dass sie vorzeitig abgebrochen werden muss. Ein Reiseteilnehmer erkrankt plötzlich oder hat einen Unfall oder daheim passiert ein Unglück, das die sofortige Rückkehr erforderlich macht. In solchen Fällen übernimmt die Reiseabbruchversicherung die entstehenden Kosten.
Für wen lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Während zum Beispiel eine Auslandskrankenversicherung für jeden Reisenden praktisch unverzichtbar ist, stellt eine Reiserücktrittsversicherung nur für bestimmte Gruppen von Reisenden eine sinnvolle Investition dar. Sie lohnt sich zum Beispiel für Menschen, die dazu neigen, oft und überraschend krank zu werden. Auch ältere Personen mit einer angeschlagenen Gesundheit sind gut beraten, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Ähnliches gilt auch, wenn die Reise sehr teuer ist, beispielsweise eine Kreuzfahrt zu einem entlegenen Ziel oder eine Weltreise.
Einer Zielgruppe ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung jedoch ganz besonders zu empfehlen: Familien mit kleinen Kindern. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Wenn die Eltern mit zwei oder drei kleinen Kindern in den Urlaub fahren, kostet die Reise schnell mehrere tausend Euro. Dazu kommt, dass kleine Kinder viel schneller krank werden oder einen Unfall erleiden als Erwachsene. Welche Mutter kennt das nicht: Eben spielt das Söhnchen noch und ist munter und vergnügt, im nächsten Moment hat er hohes Fieber und ist kaum noch ansprechbar. Dann muss natürlich die geplante Reise abgesagt werden, denn die Eltern wollen wahrscheinlich kaum ihr Kind zurücklassen und ohne Sohn oder Tochter in den Urlaub fahren.
Worauf sollte beim Abschluss einer Reiseversicherung geachtet werden?
Eingangs wurde schon einmal kurz erwähnt, dass beim Abschluss eines Reisevertrags in vielen Fällen auch eine Reiserücktrittsversicherung angeboten wird. Verbraucherschützer raten von der Annahme eines solchen Angebots ab. Es ist in der Regel überteuert und bietet schlechte Konditionen. Der Kunde ist nicht dazu verpflichtet, zum selben Zeitpunkt, an dem eine Reise gebucht wird, auch eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Das kann oftmals auch erheblich später, ja sogar erst einen Tag vor Reiseantritt, erfolgen. Besser ist es, auf einem Online-Vergleichsportal erst einmal die verschiedenen Angebote miteinander zu vergleichen und in aller Ruhe das günstigste auszusuchen. Wer öfter verreist, ist übrigens mit einem Jahresvertrag besser beraten als mit einer Reiserücktrittsversicherung für jede einzelne Reise. / Fotoquelle: © PeopleImages.com – Yuri A – Shutterstock.com