Jedes Jahr lassen sich in Deutschland rund 150.000 Paare scheiden und machen damit das Scheitern ihrer Ehe offiziell. Bei einer Trennung sind nicht nur die Einkommensverhältnisse der Beteiligten betroffen, auch die Versicherungen müssen neu ausgerichtet werden. Doch welche Versicherungen sind betroffen und müssen gegebenenfalls von einem der beiden Partner neu abgeschlossen werden?
Für Haftpflicht- und Kfz-Versicherung eigene Gesellschaft suchen
Bei beiden Versicherungen gilt, dass der Versicherungsnehmer die Police behält und der andere sich eine neue Versicherung suchen muss. Eine Haftpflichtversicherung hat fast jeder. Sie ist die wichtigste Versicherung, denn wer einen Schaden verursacht, muss dafür aufkommen. Das kann unter Umständen sehr teuer werden und bis zum Ruin führen. Die meisten Haftpflichtversicherungen bieten Familientarife an. Dabei ist immer ein Partner der Versicherungsnehmer. Dieser kann dann die Versicherung behalten, der andere muss sich um eine neue kümmern.
Die Kfz-Versicherung ist im Grunde auch eine Haftpflichtversicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt gehört immer dem Versicherungsnehmer, auch wenn der andere Partner viel mit dem Auto gefahren ist und die Punkte eigentlich ihm zustehen würden. Die Rabatte sind jedoch übertragbar und sollten bei einer Scheidung kein Problem darstellen.
Was ist mit Hausrat-, Unfall- und Gebäudeversicherung?
Die Hausratversicherung ist sehr unkompliziert. Zieht der Versicherungsnehmer um, meldet er den neuen Wohnort einfach seiner Versicherung. Der Vertrag gilt zunächst sogar für beide Seiten. Erst nach einer Übergangszeit (oft drei Monate) muss sich der andere Partner eine eigene Versicherung suchen.
Auch bei der Unfallversicherung sind häufig beide Partner versichert. Auch hier ist es sinnvoll, dass sich ein Partner eine neue Versicherung sucht. Dies ist schon deshalb ratsam, weil derjenige, der nicht Vertragsinhaber ist, keine Kontrolle mehr über den Vertrag hat.
Bei einer Gebäudeversicherung kommt es darauf an, wer im Grundbuch eingetragen ist. Sind es beide Partner, muss die Versicherung nicht geändert werden. Bei einer Scheidung ändern sich aber in der Regel die Eigentumsverhältnisse. Wenn sich der Grundbucheintrag ändert, muss der neue Eigentümer die gesamte Police alleine bezahlen.
Umgang mit Lebensversicherungen nach der Scheidung
Komplizierter ist die Situation bei Lebensversicherungen. Besteht eine gemeinsame Lebensversicherung, wird der Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Scheidung in den Zugewinnausgleich einbezogen. Der Rückkaufswert ist in der Police für jedes Jahr angegeben. Besteht die Versicherung erst seit kurzem, ist der Wert sehr gering. Ist das Paar schon älter, kann die Summe unter Umständen sehr hoch sein. Hat jeder der Beteiligten eine eigene Versicherung abgeschlossen, werden die Lebensversicherungen gegeneinander aufgerechnet.
Nach einer Scheidung möchte der Versicherungsnehmer in der Regel den Begünstigten ändern. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen möglich. Bei Policen, bei denen eine Änderung vorgenommen werden kann, ist dies jederzeit durchführbar. Man muss also nicht warten, bis die Scheidung rechtskräftig ist.
Wann sollten Änderungen an den Policen vorgenommen werden?
Eine Scheidung erfolgt nicht von heute auf morgen. Zunächst muss das Trennungsjahr eingehalten werden, wenn beide Partner die Scheidung wollen. Weigert sich einer, dauert die Trennung drei Jahre. In dieser Zeit gelten die Verträge für beide Partner weiter. Allerdings können bereits erste Änderungen vorgenommen werden, zum Beispiel bei den Begünstigten einer Lebensversicherung. Nach der Trennung geht es vor Gericht. Nachdem der Familienrichter die Scheidung ausgesprochen hat, dauert es noch etwa einen Monat, bis das Urteil rechtskräftig ist; verzichten die Parteien auf Rechtsmittel, ist das Urteil sofort gültig. Während dieser 30 Tage können Versicherungen umgeschrieben werden oder ein Partner muss sich eine neue Versicherung suchen. Bei Fragen hierzu wird jedes Versicherungsunternehmen weiterhelfen können. / Fotoquelle: © Queenmoonlite Studio – Shutterstock.com