Welche Vorteile bietet eine Familienversicherung?

- 23.06.2022 von Deniz Wölk -

Familie und KrankenversicherungIn der Familienversicherung sind der Ehepartner, Kinder und weitere Angehörige krankenversichert, ohne dass zusätzliche Beiträge anfallen. Das spart nicht nur Geld, es ist auch praktisch. Wer einen Arzt aufsuchen möchte, legt einfach die Versicherungskarte vor und braucht sich meist um nichts mehr kümmern. Um in den Genuss einer Familienversicherung zu kommen, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Für wen ist eine Familienversicherung möglich?

Eine Familienversicherung ist für folgende Familienmitglieder möglich:

  • Ehepartner
  • Eigene Kinder
  • Stiefkinder
  • Enkelkinder

Die Voraussetzung bei Stief- und Enkelkindern ist, dass das Mitglied mehr als die Hälfte zum Unterhalt beiträgt. Die Versicherung für Kinder ist grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr möglich. Solange Kinder keine Arbeit haben, gilt die Familienversicherung bis zur Grenze von 23 Jahren. Darüber hinaus ist eine Mitgliedschaft möglich, wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert. Unterbricht das Kind die Ausbildung und nimmt an einem anerkannten Freiwilligendienst teil, verschiebt sich der Zeitpunkt entsprechend nach hinten.

Voraussetzungen für eine Familienversicherung

Der Mitversicherte muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben und darf bei keiner anderen Gesellschaft versichert sein. Das Einkommen darf die Grenze von 470 Euro nicht überschreiten, wobei Elterngeld nicht zählt. Wer von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit ist, kann nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden. Beamten, Richtern und Soldaten steht die Versicherung nicht offen, da diese anderweitig abgesichert sind.

Einkommensgrenzen für die Familienversicherung

Anrecht auf die Familienversicherung hat nur, wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Die Einkommensgrenze liegt seit 2021 bei 470 Euro. Dabei handelt es sich um Einkünfte nach dem Einkommensteuerrecht. Von den monatlichen Bruttoeinnahmen können Arbeitnehmer noch die Werbungskosten abziehen. Dadurch erhöht sich das monatliche Einkommen auf 553,33 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus der genannten Einkommensgrenze und der Werbungskostenpauschale von 83,33 Euro (Stand: 2022).

Bei unregelmäßigem Einkommen nimmt die Krankenkasse das letzte Kalenderjahr als Referenz und geht davon aus, dass der Versicherte auch im kommenden Jahr ein ähnlich hohes Einkommen erzielt. Zum Einkommen zählt nicht nur der regelmäßige Monatslohn, sondern auch Kapitalerträge und Mieteinkünfte.

Sind beide Partner berufstätig und ist einer von beiden privat versichert, gilt folgendes: Die Kinder werden bei dem Partner mit dem höchsten Einkommen versichert, wenn sein Monatsverdienst ein Zwölftel der Jahresentgeltgrenze übersteigt. Im Jahr 2022 sind das 5.362,50 Euro.

Familienversicherung nach Trennung und Scheidung

Geht ein Paar getrennte Wege, besteht die Familienversicherung zunächst fort. Erst bei der Scheidung muss der Partner selbst Beiträge zahlen. Normalerweise erhält sie oder er von der Krankenkasse ein Schreiben mit entsprechenden Hinweisen. Danach kann der Partner die Versicherung behalten oder kündigen und sich eine neue Gesellschaft suchen.
Kinder bleiben auch nach der Scheidung in der Familienversicherung. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle.

Die Beitragshöhe der Familienversicherung

Die Beiträge werden automatisch vom Lohn einbehalten. Die Höhe des Beitrags beträgt aktuell 14,6 Prozent, wobei die Hälfte der Arbeitgeber übernimmt. Zu diesem Betrag kommt noch ein Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch ausfällt. Auch hier zahlt der Arbeitnehmer nur die Hälfte. Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung, der aktuell bei Kinderlosen 3,3 Prozent und bei Eltern 3,05 Prozent beträgt.

Bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten errechnet sich der Beitrag aus sämtlichen Einkünften, also neben dem Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit auch Renten oder Erträge aus Kapitalvermögen. Der Höchstbetrag liegt 2022 bei 4.837,50 Euro. Bei freiwillig Versicherten gibt es ein Mindesteinkommen, das bei 1.096,67 Euro liegt. Bei Pflichtversicherten gibt es nach unten keine Grenze.

Gesetzliche Krankenversicherung versus private Krankenversicherung

Ab einem Jahreseinkommen von 64.350 Euro brutto (Stand: 2022) besteht auch für Angestellte die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen. Ob das sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Zu berücksichtigen ist, dass die Familienversicherung wegfällt. Jedes Familienmitglied muss eigens versichert werden, was bei einer großen Familie teuer werden kann. Privatversicherte müssen bei der privaten Krankenkasse zunächst in Vorleistung treten und bekommen das Geld von der Krankenkasse zurück. Bei hohen Rechnungen kann das die Konten stark belasten. / Fotoquelle: © Superstar – Shutterstock.com

Autor: Deniz Wölk

Unser Hahn im Korb (der endlich Unterstützung bekommen hat). Deniz kommt aus der Versicherungsbranche und arbeitet schon lange als freiberuflicher Autor. Sein Wissen zu den Themen Versicherungen und Altersvorsorge ist unschlagbar und keiner schafft es, dieses so einfach herüber zu bringen wie er.