Wer haftet bei einem Unfall mit dem Dienstwagen?

- 18.10.2023 von Daniela Lütke -

Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern einen Dienstwagen an. Oft ist es eine dienstliche Notwendigkeit, manchmal aber auch nur ein zusätzlicher Bonus für die Mitarbeiter. Meist werden diese Dienstwagen mit einer Tankkarte auch privat genutzt. Bei einem Unfall stellt sich nun die Frage: Wer kommt für den Schaden auf?

Verantwortlich für das Fahrzeug sind der Halter und der Fahrer

Wie bei einem Privatunfall muss auch bei einem Dienstunfall mit einem Firmenfahrzeug zwischen Fahrer und Fahrzeughalter unterschieden werden. Bei einem Firmenfahrzeug handelt es sich dabei in der Regel um unterschiedliche Personen. Der Fahrzeughalter ist der Unternehmer, der das Fahrzeug least und die Versicherung bezahlt. Er ist auch für den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Betrieb des Kraftwagens mitverantwortlich. So gehört es zu seinen Aufgaben, den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen und dafür zu sorgen und zu prüfen, dass der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.

Unfall ohne Verschulden des Fahrers

In diesem Fall ist, wie bei einem privaten Unfall, der Unfallverursacher für den gesamten Schaden verantwortlich. Dennoch gehört es zu den Dienstpflichten des Arbeitnehmers, die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Bereits am Unfallort ist es hilfreich, Fotos zu machen und Kontaktdaten von Zeugen zu ermitteln. So können spätere Unklarheiten vermieden werden. Wichtig sind vor allem auch die Personalien des Unfallgegners. Sicherheitshalber sollte man auch bei Bagatellschäden die Polizei einschalten, die den Unfallhergang aufnimmt. Ist man sich in dieser Hinsicht unsicher, sollte man sich die Dienstvorschriften des Arbeitgebers genau ansehen und die entsprechenden Abschnitte lesen.

Wurde der Arbeitnehmer bei dem Unfall verletzt, hat er in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld. In den meisten Fällen hat das Unternehmen eine Rechtsschutzversicherung, die den Anwalt bezahlt, der mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung verhandelt.

Schuld oder Teilschuld des Arbeitnehmers

Ein Unternehmer hat normalerweise eine Vollkaskoversicherung. Dadurch wird verhindert, dass der Arbeitnehmer bei einem selbstverschuldeten Unfall mit einem großen Teil seines Vermögens für den Schaden aufkommen muss. Es bleibt jedoch die Selbstbeteiligung, die entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer getragen werden muss. Dieser Betrag ist in der Regel von der Schuld abhängig. Trifft den Arbeitnehmer nur ein geringes Verschulden, zahlt der Arbeitgeber oftmals den vollen Betrag.

Hat der Arbeitnehmer fahrlässig gehandelt, wird der Betrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Wenn der Arbeitnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit stark überschreitet, betrunken fährt oder eine rote Ampel übersieht, gilt dies als grobe Fahrlässigkeit. In einem solchen Fall ist es gerechtfertigt, dass der Arbeitnehmer den vollen Betrag zahlen muss. Die einzelnen Punkte, wer wann für den Schaden aufkommen muss, sollte unbedingt vertraglich zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geregelt sein.

Wichtig ist, dass man nach dem Unfall nicht davonfährt. Fahrerflucht ist kein Bagatelldelikt und kann dazu führen, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Dies hat wiederum weitreichende Folgen für den Arbeitnehmer, denn in diesem Fall kann es passieren, dass der Arbeitnehmer den gesamten Schaden bezahlen muss.

Verhalten bei Unfällen und Schadensregulierung im Vorfeld genau festhalten

Damit es im Falle eines Unfalls nicht zu Problemen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt, ist es sinnvoll, das Verhalten im Falle eines Unfalls bereits im Arbeitsvertrag festzuhalten. Eine solche Vereinbarung könnte folgende Punkte umfassen:

  • regelmäßige Wartung des Fahrzeugs
  • tägliche Überprüfung der Beleuchtungsanlage
  • wichtige Telefonnummer für den Fall eines Unfalls
  • detaillierte Verhaltensregeln bei einem Unfall
  • Regelungen bei Verschulden oder Mitverschulden des Arbeitnehmers

Diese Vorschriften tragen nicht nur zur Verringerung des Unfallrisikos bei, sondern schaffen auch Klarheit darüber, was im Falle eines Schadens zu tun ist. / Fotoquelle: © PattyPhoto – Shutterstock.com

Autor: Daniela Lütke

Daniela ist 2016 zu uns gestoßen. Als Journalistin und ehemalige Unternehmensberaterin hat sie sich ein enormes Wissen zu den Themen Ausbildung, Beruf & Karriere aufgebaut und versteht es, dieses geschickt in Worte zu fassen.