Das Sozialrecht – Grundsicherung durch den Staat

- 19.08.2020 von Sonja Hess -

Grundgesetz und SozialgesetzbuchDer deutsche Staat ist nicht nur marktwirtschaftlich orientiert. Menschen, die in Not geraten sind und sich nicht selbst helfen können, werden vom Staat unterstützt. Dies gilt im besonderen Maße für Familien und für behinderte Menschen, damit auch diesen Bevölkerungsgruppen eine gleichwertige Teilnahme an der Gesellschaft ermöglicht wird.

Definition und Geschichte des Sozialrechts

Das Sozialrecht garantiert jedem Bundesbürger die soziale Sicherung, selbst wenn er momentan nicht selbst dafür sorgen kann. Es gehört zum Verwaltungsrecht und ist keine Erfindung der Neuzeit. Schon im Mittelalter kümmerte man sich um hilfsbedürftige Menschen. Der Reichskanzler Otto von Bismarck formte daraus erstmals im 19. Jahrhundert ein Gesetz. Damals entstanden auch die ersten staatlichen Versicherungen, die gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und Armut im Alter absichern sollten. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde Deutschland bewusst als sozialer Bundesstaat gegründet, was im Artikel 20. (1) des Grundgesetzes (GG) festgelegt ist.

Die einzelnen Bereiche des Sozialrechts

Das Sozialgesetzbuch (SGB) umfasst zwölf Bücher. Diese bilden die wichtigsten Bereiche des menschlichen Lebens ab. Da sich die Gesellschaft immer weiterentwickelt, ändert sich auch das Sozialgesetz ständig. Wichtige Bereiche sind unter anderem die Arbeitsförderung, die Unfallversicherung, die Sozialhilfe, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Im Sozialrecht gibt es fünf Pflichtversicherungen. Jeder Arbeitnehmer muss diese abschließen. Die Beiträge werden automatisch vom Lohn abgezogen. Das empfinden zwar viele Menschen als lästig, doch wer in Not gerät, weiß diese Hilfe zu schätzen. Hierbei handelt es sich um:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung. Bis zu einem bestimmten Einkommen muss jeder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Selbstständige, Beamte und Angestellte, deren Verdienst oberhalb einer Grenze liegt, können sich entweder bei einer privaten Krankenkasse oder freiwillig bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichern.
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung: Pflege ist teuer und mit einer normalen Rente kaum zu bezahlen. Durch die Pflegeversicherung wird dieses Risiko abgemildert. Da die Lebenserwartung ansteigt, steigt das Risiko, im Alter zu einem Pflegefall zu werden, leider stetig an.
  • Gesetzliche Rentenversicherung: Früher haben die jungen Menschen für die alten gesorgt. Das ist längst nicht mehr üblich. Heute zahlt jeder Arbeitnehmer in die gesetzliche Rente ein. Allerdings beträgt diese nur einen Teil des gewohnten Einkommens. Wer seinen Lebensstandard aufrecht erhalten möchte, der sollte eine Zusatzversicherung abschließen.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung schließt der Betrieb ab und zahlt diese auch. Geschieht während der Arbeit oder auf dem Weg von oder zur Arbeit ein Unfall, ist der Arbeitnehmer abgesichert und erhält Leistungen aus der Versicherung.
  • Arbeitslosenversicherung: In diese zahlt jeder Arbeitnehmer ein. Wird der Versicherte schuldlos arbeitslos, bekommt er je nach Alter zwischen 12 und 24 Monaten Arbeitslosengeld. Der Anspruch hängt außerdem von der Länge der Beitragszahlung ab.

Das Sozialrecht schützt Familien

Eine Familie ist besonders schützenswert. Das ganze SGB VIII befasst sich damit. Es gibt eine ganze Reihe von Gesetzen, durch die Eltern und Kinder geschützt sind. Das Mutterschutzgesetz regelt unter anderem, dass eine werdende Mutter sechs Wochen vor der Geburt nicht beschäftigt werden darf. Ebenfalls gibt es ein Beschäftigungsverbot für acht Wochen nach der Entbindung. Während der Schwangerschaft ist eine Kündigung unzulässig. Dieser außerordentliche Kündigungsschutz gilt bis vier Monate nach der Geburt. Zur finanziellen Unterstützung der Familie gibt es Mutterschaftsgeld und verschiedene staatliche Zuschüsse.

Das Sozialrecht unterstützt Behinderte

Im neunten Teil des Sozialgesetzbuches geht es um behinderte Menschen. Die Gesetzgebung soll die Nachteile ausgleichen. Das Sozialrecht definiert eine Behinderung als eine Beeinträchtigung, die mehr als 6 Monate besteht und das Leben in der Gemeinschaft erschwert. Zum Ausgleich der Nachteile erhält der Behinderte einen entsprechenden Behindertenausweis. In diesem wird die Grad der Behinderung festgehalten, die durch einen Arzt festgestellt wurde. Der Ausweis wird ab einem Schweregrad von 50 Prozent ausgestellt. Entsprechend des Grades haben Behinderte bestimmte Vergünstigungen. Dazu gehört ein erweiterter Kündigungsschutz, Steuervorteile, zum Teil günstigere Eintrittspreis und die Benutzung von Schwerbehindertenparkplätzen. / Fotoquelle: © Robert Kneschke – Shutterstock.com

Autor: Sonja Hess

Freiberufliche Autorin und Powerfrau, die sich in allen Bereichen zum Thema Arbeitsrecht, Finanzen und Karriere auskennt. Sie macht uns vor, dass es kein Problem ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. 2012 hat sie ihren ersten Text für uns geschrieben und nach einer etwas längeren Babypause freut sie sich nun, wieder die Ärmel hochkrempeln und schreiben zu können