Private Krankenversicherung Lexikon

24 Stunden Pflege

24 Stunden Pflege

wird generell als 24 Stunden Betreuung bezeichnet und kann in Form eines Dienstverhältnisses mit einer pflegebedürftigen Person, einem Angehörigen, eines gemeinnützigen Anbieters oder einer selbstständigen Betreuungskraft bestehen.

Zur

24 Stunden Pflege

benötigen die Betreuungskräfte:

a) eine theoretische Ausbildung, die der eines Heimhelfers entspricht
b) eine mindestens 6-monatige durchzuführende sachgerechte Betreuung
c) eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen
Tätigkeiten

Die zu pflegende Person für die

24 Stunden Pflege

muss darüber hinaus mindestens Anspruch auf den

Pflegegrad

1 nachweisen. Alle Personen mit einem

Pflegegrad

, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung für die

24 Stunden Pflege

, unabhängig von ihrem Vermögen.


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