Private Krankenversicherung Lexikon

520 Euro Job PKV

Der 520 Euro Job oder auch Minijob genannt, ist im deutschen Recht ein Arbeitsverhältnis mit
a) niedrigem Lohn = geringfügig entlohnte Beschäftigung, oder
b) von kurzer Dauer = kurzfristige Beschäftigung
im Vergleich zu einem normalen Arbeitsverhältnis.

Grundsätzlich muss der 520 Euro Job der Sozialversicherung gemeldet werden, es gibt aber besondere Regelungen für die Einstufung und Behandlung beim 520 Euro Job. Die Pauschalbeiträge der Arbeitgeber beim 520 Euro Job an die Krankenversicherung begründen kein Versicherungsverhältnis, eine kostenlose

Familienversicherung

ist aber möglich, wenn der 520 Euro Jobber kein weiteres Einkommen hat.

Dasselbe gilt für die Pauschalbeiträge der Arbeitgeber zur Rentenversicherung. Auch hier erfolgt keine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, allerdings werden die Beiträge dem Rentenkonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben.

Der 520 Euro Job darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden, wenn das Arbeitsentgelt über 520 Euro liegt. Eine Berufsmäßigkeit liegt dann vor, wenn der Arbeitende die 520 Euro für seinen Lebensunterhalt benötigt.

Beispiele für berufsmäßig und nicht berufsmäßig:
a) berufsmäßig
- Empfänger von Bürgergeld (ehemals ALG-II / Hartz-IV)
- Arbeitslosengeld-Empfänger (ALG-I)

b) nicht berufsmäßig
- Studenten während des Studiums
- Schüler während der Schulzeit
- Personen, die nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind
- normale Arbeitnehmer, die zusätzlich den 520 Euro Job ausüben


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