Private Krankenversicherung Lexikon

Abrechnungsprinzip

Das

Abrechnungsprinzip

legt die Abrechnungsmethode fest, mit der die Kosten für Medikamente oder ärztliche Behandlungen abgerechnet werden. Hier unterscheiden sich die Methoden der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherungen erheblich. Argumente für das

Abrechnungsprinzip

sind die Kostenerstattung bei privaten Krankenversicherungen (PKV) und das

Sachleistungsprinzip

bei gesetzlichen Krankenkassen (GKV).

Die gesetzlichen Krankenkassen bezeichnen ihr

Abrechnungsprinzip

als

Sachleistungsprinzip

, welches sich erheblich vom

Abrechnungsprinzip

anderer Versicherungen unterscheidet. Hierbei erhält der Patient für die ärztlichen Leistungen keine Rechnung, sondern die gesetzliche Krankenversicherung kommt ihren Pflichten ausschließlich durch Sachleistungen nach.

Dem gegenüber steht das

Abrechnungsprinzip

der privaten Krankenversicherungen. Hier stellt der Arzt dem Patienten die kompletten Leistungen in Rechnung, die dieser erst einmal selber zu bezahlen hat. Anschließend werden Unterlagen wie Rechnungen und Rezepte bei den privaten Krankenversicherungen eingereicht, die daraufhin den vollen Betrag zurück erstatten. Es werden also sämtliche Kosten der ärztlichen Behandlung und Medikation übernommen, egal von welchem Arzt die Behandlung durchgeführt wurde.


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