Private Krankenversicherung Lexikon
Abschlusskosten
Unter
Abschlusskosten
werden die anfallenden Aufwendungen bezeichnet, die durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages entstehen und die dem Versicherten in Rechnung gestellt werden. Für Versicherungsunternehmen gelten dieseAbschlusskosten
als normale Betriebskosten und werden auch als Erwerbskosten bezeichnet.Abschlusskosten
bei privaten Krankenversicherungen sind unterteilt in mittelbare (innere) Ausgaben und unmittelbare (äußere) Ausgaben. Zu den innerenAbschlusskosten
zählen die Antragsbearbeitung (Druck und Versand der Dokumente), die Risikoprüfung (gesundheitliches Befinden und wirtschaftliche Verhältnisse), die Kosten der Geschäftsstelle und die Gehälter der Angestellten sowie Werbung und Tarifmaterial. Bei den äußerenAbschlusskosten
handelt es sich hingegen um Provisionen für den Vermittler respektive um feste Vergütungen, Kosten für Geschäftsreisen sowie anfallende Zusatzprovisionen.Abschlusskosten
werden ausschließlich bei privaten Krankenversicherungen erhoben. Gesetzliche Krankenkassen hingegen erheben keine Gebühren für den Wechsel von einer Krankenkasse zu einer anderen. Gesetzliche Krankenkassen benötigen lediglich die für den Wechsel erforderlichen Unterlagen sowie die Kündigungsbescheinigung der alten Krankenkasse. Um eine bessere Transparenz derAbschlusskosten
zu erreichen, müssen private Krankenversicherungen die einkalkuliertenAbschlusskosten
in einem Gesamtbetrag ausweisen. Durch diese Informationspflichtverordnung sind zudem bessere Vergleichsmöglichkeiten bei unterschiedlichen Angeboten möglich.zurück

