Private Krankenversicherung Lexikon
Adoption
Unter
Die rechtliche Gleichstellung des Adoptivkindes bezieht sich natürlich auch auf die Krankenversicherung. Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) wird nach der
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird keine
Adoption
versteht man die Aufnahme eines Adoptivkindes in eine Familie durch ein Ehepaar oder durch einen einzelnen Erwachsenen, wodurch das Adoptivkind auch rechtlich wie ein leibliches Kind gestellt ist. Durch dieAdoption
existieren dann keine Verwandtschaftsbeziehungen mehr zu leiblichen Verwandten. Für dieAdoption
können verschiedene Formen gewählt werden. Dies sind die Stiefkind- oder Auslandsadoption und die offene-, halboffene- oder inkognito-Adoption
.Die rechtliche Gleichstellung des Adoptivkindes bezieht sich natürlich auch auf die Krankenversicherung. Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) wird nach der
Adoption
das Kind ohne Risikoprüfung undWartezeiten
nachversichert. Allerdings behält sich die Versicherung das Recht vor, einen Zuschlag in einfacher Prämienhöhe zu erheben, wenn durch Vorerkrankungen des Kindes ein höheres Risiko besteht. Voraussetzung der privaten Krankenversicherung ist, dass das Adoptivkind minderjährig ist und ein Elternteil mindestens 3 Monate bei diesem Versicherer versichert ist.Gesundheitsprüfung
verlangt, das Adoptivkind erhält ohne zusätzlichenBeitrag
die gleichen Leistungen wie die Eltern.zurück

