Private Krankenversicherung Lexikon

Ärztliches Gutachten

Wird die professionelle Stellungnahme eines Arztes zu einem bestimmten Sachverhalt benötigt, muss ein ärztliches Gutachten erstellt werden. In der Regel soll hier der Gesundheitszustand eines Patienten überprüft und bewertet werden. Nur berufstätige Ärzte dürfen ein ärztliches Gutachten erstellen, da es sich bei dem Anlass, der zu der Notwendigkeit des Gutachtens führte, oft um rechtliche Fragen handelt, die einer Klärung bedürfen. Generell wird zwischen dem 1. und dem 2. Gutachten unterschieden.

Das 1. Gutachten wird objektiv und qualitativ hochwertig von einem unabhängigen Mediziner ausgestellt. Es wird bei folgenden Streitfällen benötigt:

  • bei einem

    Unfall

  • bei Anträgen auf Haftpflicht- und Krankenversicherungen
  • als Sachverständigengutachten für gerichtliche und außergerichtliche Stellen
  • für Schlichtungsstellen der Ärztekammern

Das 2. Gutachten wird dann angefordert, wenn an dem 1. Gutachten Zweifel bestehen und daher eine weitere medizinische Meinung benötigt wird. Die Anforderung einer 2. Stellungnahme erfolgt häufig bei
  • Feststellung von Erwerbsunfähigkeit,
  • Behandlungsfehlern,
  • Rehabilitation,
  • Gebührenverordnung,
  • Berufsunfähigkeit

    ,
  • Berufserkrankungen.

Die Kosten für ein 2. ärztliches Gutachten werden unterschiedlich abgerechnet, oft übernimmt der Patient die Kosten bis zum erfolgreichen Gerichtsurteil.


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